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08.08.2026
11:49 Uhr
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War Opa ein Nazi? Die digitale Aufbereitung der NS-Akten kann Familienmythen entkräften. Der Historiker Uwe Danker mahnt aber, die Quellen richtig zu interpretieren.

Wenn man Personalakten aus der NS-Zeit isoliert liest und die Codes nicht kennt, zieht man leicht falsche Schlüsse. Der Geschichtswissenschaftler Uwe Danker hat es in seiner über 40-jährigen Laufbahn oft erlebt, dass Studien und Quellen fehlinterpretiert wurden. Im Gespräch erklärt er, wie sich das vermeiden lässt – und wo man als Laie noch über die digitalen Mitgliedskarteien hinaus etwas über seine Vorfahren im Nationalsozialismus erfahren kann. ZEITmagazin: Herr Danker, früher musste man umständlich Akteneinsicht beantragen, heute reicht ein Klick am Laptop zu Hause, um Familiengeschichte aus der NS-Zeit zu recherchieren. Was verändert dieser freie Zugang auf die Akten aus Ihrer Sicht? Uwe Danker: Als Historiker habe ich in Berlin schon 1993 mit den Karteien gearbeitet, als sie noch zum amerikanischen Document Center gehörten. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich faszinierend, dass man sich die Dateien jetzt einfach auf den Bildschirm holen kann. Das hat auch mein persönliches Verhalten geändert: Früher bin ich nie auf die Idee gekommen, nach dem Namen meiner Mutter zu suchen. Das habe ich erst jetzt gemacht, und es kam tatsächlich völlig überraschend heraus, dass sie 1938 als 18-Jährige Mitglied der NSDAP wurde. Da hat Mutter uns also etwas verschwiegen. ZEITmagazin: Hat das die Art verändert, wie Sie auf sie blicken? Danker: Nein, in keiner Weise. ZEITmagazin: Wie kommt das? Danker: Ich bin kein Anhänger vom Mythos innerfamiliärer Traumatisierung, etwa durch einen schweigsamen Großvater oder eine schweigsame Großmutter. Dann hat der Opa also über die NSDAP-Mitgliedschaft nicht geredet. Ja und? Es kommt doch wirklich darauf an, wie und aus welcher Intention er oder sie damals gehandelt hat. ZEITmagazin: Dann bringen die neuen Möglichkeiten der Suche nichts? Danker: Die Technik ist wirklich faszinierend, die Geschwindigkeit und die Verlässlichkeit. Und natürlich lassen sich durch intensive Recherchen auch Persönlichkeitsprofile finden, die mit der Erinnerung an den im Lehnstuhl sitzenden alten Opa wenig zu tun haben und die bei der Elterngeneration, also den jetzigen Alten wie ich selbst, mögliche Gewalterfahrungen in der Kindheit erklären können. Es geht also um innerfamiliäre Erinnerungen, möglicherweise auch um Lügen. Denn zumindest was die Mitgliedschaft in Hitlers Partei angeht, kann jetzt nicht mehr gelogen werden, heißt es ja. Aber ich frage mich: Wer soll denn jetzt noch lügen? In den Karteien handelt es sich zu 99,9 Prozent um heute Verstorbene. Es gibt keine aktiven Lügner mehr. Für viele Familien ist das offenbar trotzdem wichtig, für mich als Historiker nicht. Wenn ich Erkenntnisse über den Nationalsozialismus suche, dann befasse ich mich zwar mit Individuen und deren Geschichte, aber nicht mit Familiengeschichte. ZEITmagazin: Aber ist es nicht wichtig, ausgerechnet jetzt, wo die letzten Zeitzeugen sterben, die Erinnerung aufrecht zu halten? Die Chance zu nutzen, durch die neuen Möglichkeiten gegen das Vergessen vorzugehen? Danker: Es ist ja nicht so, dass es keine Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit gäbe. Es gibt nach wie vor einen Boom an Literatur über den Nationalsozialismus. Sachbücher, Fachbücher, es gibt die Gedenkkultur, und es gibt auch im Bildungsbereich zahlreiche Aktivitäten. Das Wissen wird durch alle Formen des Gedenkens und der öffentlichen Erinnerung massiv am Leben erhalten. ZEITmagazin: Wie erklären Sie sich trotzdem die millionenfachen Zugriffe auf die Datenbanken? Das Interesse ist überwältigend. Danker: Wenn die Betroffenen nicht mehr leben, fällt es leichter, Fragen zu stellen, die wehtun können. Für mich als Historiker gibt es aber eine ethische Bindung meiner Arbeit: Auch wenn es der Urgroßvater oder wer auch immer ist – es handelt sich immer um Menschen. Und da ist Demut nicht die schlechteste Ressource, bis man wirklich Gewissheiten über dessen Handeln hat. Denn es gibt auch eine postmortale Würde, und man muss sehr aufpassen, dass man diese postmortale Würde nicht verletzt. Das scheint mir in der gegenwärtigen Euphorie über die neuen technischen Möglichkeiten nicht immer vollständig gewährleistet zu sein. ZEITmagazin: Was genau meinen Sie? Danker: Mich stört der verengte Fokus auf Mitgliedschaften. Man kann so viele Argumente finden, die gegen diese Verengung des Blicks sprechen, dass ich nur ein paar aufzählen will: Erstens ist die Mitgliederdatei der NSDAP nicht vollständig. Zweitens wurden knapp über zehn Millionen Mitgliedschaften gezeichnet. Das heißt, jeder fünfte Erwachsene – und, weil Frauen nur zu einem geringen Prozentsatz beitrugen, sogar mehr als jeder vierte erwachsene Mann – war Mitglied der NSDAP. Wenn es aber so viele Männer waren, dann sagt uns diese Mitgliedschaft per se erst mal ganz wenig. Man muss sich jeden einzelnen Fall genau anschauen: Staatsanwälte und Richter, die erst spät auf den Zug aufgesprungen waren und deshalb besonders menschenverachtend handelten. Unternehmen, die nach Osten, also in die besetzten Gebiete expandierten. Hausfrauen, die arisiertes Gut kauften. Das sind alles Handlungen und Rollen, die mit Mitgliedschaften allenfalls am Rande zu tun hatten. Die tatsächliche Verstrickung, die führt eben raus aus den Karteien und hin zu den eigentlichen Quellen, die entsprechend auch interpretiert werden müssen. Das führt in die Gesellschaft und weg von den kleinen Familien. Da ist es, was das Funktionieren der NS-Gesellschaft betrifft, möglicherweise sinnvoller, das aktuelle Buch Wie konnte das geschehen? von Götz Aly zu lesen, statt sich auf die innerfamiliäre Forschung über Digitalisate zu beschränken. ZEITmagazin: Die neuesten journalistischen Angebote ermöglichen den Zugriff auf Personalakten von SA und SS, gehen also über die NSDAP-Mitgliedschaft hinaus. Danker: Das stimmt. Aber auch da muss man genau hinschauen, um welche Mitgliedschaft es sich handelt. War es eine SS-Mitgliedschaft oder eine Waffen-SS-Mitgliedschaft oder eine SS-Fördermitgliedschaft? Letztere war sehr verbreitet, hatte aber einen passiven Charakter ohne Uniform. Es ging darum, durch meist geringe Mitgliedsbeiträge Geld in die Kassen zu bringen und Zeichen zu setzen. Durch den Aufnahmestopp in der NSDAP ab Mai 1933 suchten beispielsweise viele Staatsanwälte und Richter nach Möglichkeiten, ihr Bekenntnis zum neuen Staat trotzdem irgendwie auszudrücken. Da bot sich die SS-Fördermitgliedschaft an, die mit der tatsächlichen Mitgliedschaft in der SS nichts zu tun hatte, sondern auf dem Niveau eines Beitritts zur NSDAP war. ZEITmagazin: Wie bringt man Quellen zum Sprechen? Indem man Kontext herstellt? Danker: Nein, Quellen bringt man nur durch eine Frage zum Sprechen. Eine Personalakte oder auch Mitgliedskartei sagen mir erst mal gar nichts. Und Kontext brauche ich für die Interpretation. ZEITmagazin: Mit welcher Frage könnte man eine Quelle angehen? Danker: Zum Beispiel mit der Frage: War mein Großvater, der Staatsanwalt XY, ein NS-Täter oder war er ein angepasster Mitläufer? Oder war er gar ein vorsichtiger Mensch, der versucht hat, rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten? Dazu muss ich seine Personalakte studieren, die Begutachtung. Dazu muss ich, wenn ich Zugang habe, ein paar beispielhafte Prozessakten lesen. Wenn in der Personalakte steht, er ist jederzeit bereit, den nationalsozialistischen Staat zu fördern und die Besonderheit der NSDAP zu akzeptieren, dann ist das das Minimum dessen, was 1937 in einem Beförderungsgutachten stehen musste. Das ist ein Code. Wenn ich das aber isoliert lese, dann denke ich, oha, mein Großvater war aber ein schlimmer Finger, wenn er diese Bedingung erfüllt hat. Ich habe da beispielsweise einen Bürgermeister vor Augen, der als wirklich überzeugter sozialdemokratischer leitender Beamter in einer schleswig-holsteinischen Kleinstadt 1933 im Dienst belassen, 1937 dann auch Mitglied der NSDAP wird, später Bürgermeister, immer unter dem sehr kritischen Blick der NSDAP-Ortsgruppe. Dieser Mann bleibt durch Anpassungsleistung im Amt und macht Karriere. Das ist ein Beispiel, das sehr komplex ist, das ich aber sehr genau einordnen kann, wenn ich seine Handlungen und seine Personenakte betrachte. Die Botschaft, dass er Mitglied der NSDAP wurde, ist nur eine Randnotiz in dem Fall. ZEITmagazin: Um so etwas angemessen zu beurteilen, braucht es also trotz der neuen Möglichkeiten und des breiten Zugriffs den Historiker als Gralshüter der Quellen? Danker: Es braucht uns Historiker nicht als Gralshüter. Aber es braucht uns als jene, die Quellen sachkundig und belastbar interpretieren und kontextualisieren können. Und damit auch ethisch einwandfrei mit der postmortalen Würde von Verstorbenen umgehen. Ich halte den freien Zugang zu den NS-Quellen für absolut notwendig, das ist gar keine Frage. Und trotzdem wünschte ich mir, dass, bevor damit allzu viel operiert wird, Hürden, wie sie bisher bestanden, weiterhin geachtet werden. Ich wünschte mir, dass, wenn ich anfange, mich ernsthaft mit Leuten zu beschäftigen und mich über sie zu äußern, der Weg ins Archiv gesucht wird und wenigstens eine Beratung durch einen Archivar gegeben ist. ZEITmagazin: Nicht jeder kann automatisch Geschichte, meinen Sie? Danker: Ich habe es leider sehr oft erleben müssen, dass Quellen und auch unsere Studien falsch gelesen werden. Ich habe es erlebt, dass Landespolitikern eine Ehrung aus der Nachkriegszeit aberkannt wurde, weil herauskam, dass sie 1944 als 18-Jährige in die NSDAP eingetreten waren. Das finde ich retrospektiv betrachtet schlicht unangemessen. Und andererseits reißt es niemanden vom Hocker, dass eine große Zahl von Justizjuristen nach 1945 nachweislich in schwere NS-Verbrechen verwickelt war. Diese unterschiedliche Wahrnehmung – hier der Abgeordnete X, der NSDAP-Mitglied war, dort Hitlers Blutrichter, die Seilschaften bilden und in den Fünfziger- und Sechzigerjahren ungestört Gerichte leiten dürfen – bringt niemanden auf die Palme. Das stört mich. ZEITmagazin: In der 1.200-Seiten starken Studie Geteilte Verstrickung: Elitenkontinuitäten in Schleswig-Holstein von 2021 haben Sie nachgewiesen, wie ungeheuer einflussreich ehemalige, zum Teil schwer belastete Nazis nach Kriegsende in die Demokratie integriert und darüber hinaus am Aufbau des Rechtsstaates beteiligt waren. Sie sind gewissermaßen Experte für das Scheitern der Entnazifizierung. Was sollten Laien aus Ihrer Sicht bei den Entnazifizierungsakten beachten? Danker: Die bis zu 16-seitigen Fragebögen sind recht zuverlässige Quellen, weil die Menschen, die sie 1946 oder 1948 ausfüllen mussten, bei einer Fragebogenfälschung wirklich Angst vor massiven Folgen hatten. Mitgliedschaften, aber auch Steuerleistungen, die da angegeben werden mussten, sind von den Betroffenen in aller Regel korrekt eingetragen. Das Spannende an diesen Akten sind die vielen Leumundszeugnisse, die sie enthalten, manchmal um die zwei Dutzend. Im Volksmund werden sie Persilscheine genannt, weil sie die Betroffenen reinwaschen sollen. Dadurch, dass die Betroffenen in der Entnazifizierung beweisen mussten, wie anständig sie sich in der NS-Zeit verhalten hatten, sind diese massiven Lügenprogramme zustande gekommen. Etwa wenn Notare mit jüdischen Mandaten prahlen, die sie noch 1940 und 41 angenommen hätten – wenn man genauer hinschaut, ist festzustellen, dass einige von ihnen in Wahrheit als Amtsträger an der Arisierung mitgewirkt haben, also an der Auflösung jüdischen Eigentums, dass sie aus allergrößter Not formaljuristisch für sich Kapital geschlagen haben und das hinterher als Widerstands- und Hilfsleistung verkaufen. Was wir in Entnazifizierungsakten an Heuchelei und Chuzpe finden, glaubt man oft nicht. Persilscheine sind Texte, die man nur mit allergrößter Vorsicht studieren darf. ZEITmagazin: Sehen Sie eine Gefahr der Verharmlosung? In dem Sinne, dass die Leumundszeugnisse nicht kritisch hinterfragt werden? Danker: Nein, die Gefahr der Verharmlosung sehe ich nicht, ich sehe derzeit eher das Gegenteil. Auf jeden Fall fürchte ich, dass private Spekulationen je nach Intention beliebig fortgesetzt werden. Aber natürlich kann Verharmlosung eintreten, wenn ich Persilscheine zu ernst nehme. In meiner 40-jährigen Tätigkeit ist es immer wieder passiert, dass Nachkommen von Justizjuristen oder Polizisten, beides kontaminierte Berufe in der NS-Zeit, ins Institut kamen und mir Leumundszeugnisse mit den Worten vor die Nase hielten: Hier wird doch von XY bestätigt, dass unser Vater ein anständiger Kerl war. ZEITmagazin: Erinnern Sie sich an ein Beispiel? Danker: Einen, der besonders aggressiv auftrat und auch mit rechtlichen Schritten gedroht hat, habe ich aufgefordert, er möge doch bitte mal Anklageschriften von seinem Vater, der in der NS-Zeit ein wichtiger Ankläger beim schleswig-holsteinischen Sondergericht war, lesen. Wir könnten ihm Zugang verschaffen, wenn er sich das wirklich zumuten wolle. Dann ist er gekommen, der Sohn, an einem normalen Wochentag, morgens um neun. Wir haben erst mal eine Tasse Kaffee getrunken, wie zwei zivilisierte Menschen das tun. Und ich habe ihn noch mal gefragt, ob er sich wirklich sicher sei, dass er sich das zumuten wolle. Ich hatte zehn Fälle für ihn ausgewählt. Die hat er dann im benachbarten Landesarchiv gelesen. Nachmittags war er wieder bei uns im Haus: zutiefst erschüttert. Er hat nie wieder irgendetwas über seinen Vater wissen wollen. Der hatte in der Familie immer verbreitet, er habe Schlimmeres verhindert. ZEITmagazin: Sondergerichte waren besonders berüchtigt. Sie wurden gegründet, um totalitäre Kontrolle auszuüben. Was waren das für Fälle, die Sie dem Sohn vorgelegt haben? Danker: Das waren Anklageschriften. Da ging es um, was weiß ich, Zwangsarbeiter, die mit deutschen Frauen sogenannte Geschlechtsverkehrsverbrechen begangen haben. Oder um unverhältnismäßig harte Urteile im Fall einer Schwarzschlachtung, also einer ungenehmigten Hausschlachtung im Krieg. Das Sondergericht an sich ist dafür geschaffen worden, um kurzen Prozess zu machen. Und wenn ein Mensch als »Volksschädling« stigmatisiert wird und fünf Jahre Zuchthaus beantragt werden, weil er während der Verdunkelung in Neumünster ein paar Zigaretten geklaut hat, gibt es da nichts mehr zu interpretieren. ZEITmagazin: So vieles kann man nicht herausfinden durch Akteneinsicht, so viele Fragen bleiben offen – insbesondere Fragen nach Gefühlen und Motiven. Wie kann man über die Mitgliedskarteien hinaus weiter recherchieren? Danker: Wenn es Verwandte sind, die im öffentlichen Dienst waren, also Lehrer, Justizjuristen, Polizisten, kann ich mich auf die Suche nach Personalakten und, außerhalb der amerikanischen Zone, auch nach Entnazifizierungsakten machen. Innerhalb der ehemaligen amerikanischen Zone kann ich das bei jedermann machen, weil dort der Versuch unternommen wurde, alle Menschen zu entnazifizieren. Wenn der Verwandte ein Unternehmer oder Handwerker war, wird es schwierig, die haben wenig Spuren in öffentlichen Archiven hinterlassen. Dann muss ich beispielsweise über Steuerakten gucken, wie Einkommen sich entwickelt haben. Was ich immer abfragen würde, sind Ermittlungen wegen NS-Gewaltverbrechen im Bundesarchiv Ludwigsburg: Ob da jemand mal Zeuge war oder gar als Beschuldigter auffiel. Außerdem in Landesarchiven, ob jemand aus der Familie in einem Wiedergutmachungsverfahren eine Rolle gespielt hat. ZEITmagazin: Sie haben vorhin in einem Nebensatz gesagt, dass Sie sich als Historiker in Ihrer Tätigkeit immer von Demut haben leiten lassen, und Sie haben den Begriff der postmortalen Würde gebraucht. Ist Ihnen das nicht manchmal schwergefallen im Angesicht dieser schrecklichen Verbrechen? Danker: Mir kommt es darauf an, keinem Menschen Unrecht zu tun. Es gibt ja diese Betroffenheitsforscher, die jedes Opfer der NS-Eugenik mit Namen nennen und ihm dadurch seine Würde wiedergeben wollen. Da frage ich mich, wie denken eigentlich die Betroffenen darüber? Wollten Zwangssterilisierte, dass ihre Namen publiziert werden? Wir hatten im Institut immer die Devise, Opfer werden nur dann namentlich genannt, wenn das Einverständnis vorliegt oder wenn es Juden sind. Zum Beispiel die sogenannte Geschlechtsverkehrsverbrecherin, die 1946 endlich aus der Haft entlassen wurde und dann in ihre Heimatgemeinde zurückkehrt, dort aber immer noch geschnitten wird, weil das sogenannte unanständige Verhalten, mit einem Zwangsarbeiter ins Bett zu gehen, weiterhin als unanständig galt. Der tue ich keinen Gefallen, wenn ich sie namentlich nenne. Warum bin ich da so empfindlich? Ich habe einmal einem Menschen Unrecht getan. Das verzeihe ich mir bis heute nicht. ZEITmagazin: Was ist passiert? Danker: In einem frühen Artikel über Entnazifizierung in Schleswig-Holstein Anfang der Neunziger habe ich den besonders markanten Ausruf eines sozialdemokratischen Abgeordneten kurz nach dem Krieg zitiert: Er würde mit jedem Ex-Nazi durch dick und dünn gehen, hatte er gesagt. Wenn der nur dazu stehe, dass er Nazi war. Aber den zweiten Satz habe ich nicht erwähnt. In der verkürzten Zitierweise und im Kontext meines Beitrags habe ich diesen Abgeordneten schon recht negativ charakterisiert. Erst Jahre später habe ich seine Biografie ermittelt: Er war Mitglied der KPD gewesen und hat drei Jahre im Zuchthaus und 18 Monate im KZ gesessen, hat sich nach 45 dann abgewandt vom Kommunismus und ist in die SPD eingetreten, nach einer bitteren Phase der Selbstreflexion, durch die er auch sein gesamtes soziales Umfeld verloren hat. Zwei Jahre nach dem von mir zitierten Ausruf hat er Suizid begangen, weil er eben nicht mehr rausfand aus seinem im Zuchthaus erworbenen psychischen Leiden. Und ein solcher Mensch, der nun wirklich eine Verfolgungsbiografie auf dem Rücken hat, der darf so was sagen, finde ich. Jedenfalls hätte ich ihn insgesamt in diesen Kontext stellen müssen. Das war ein ganz tragischer Fall, und ich habe ihn als Stichwortgeber für meine kritische Argumentation zum Verlauf der Entnazifizierung genutzt. Das war nicht fair.