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30.09.2026
10:10 Uhr
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Maja T. stand in Ungarn wegen tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten vor Gericht. Ihre Haftstrafe wurde von acht auf sieben Jahre verringert.

Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die deutsche Aktivistin Maja T. von acht auf sieben Jahre verringert. T. habe nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gehandelt, sagte Richter Geza Szalai und widersprach damit dem Urteil in erster Instanz. T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt und wird der linken Szene zugerechnet. Die bisher in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde von der Haftstrafe abgezogen, sagte Richter Szalai. Das Urteil ist rechtskräftig. T. war im Februar zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht befand T. für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren linken Aktivisten angegriffen zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verschärfung der Strafe, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das maximale Strafmaß liegt bei 24 Jahren. Auslieferung an Ungarn umstritten Die Angriffe stehen im Zusammenhang mit Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden. Die Verteidigung hatte im Berufungsprozess gegen T. geltend gemacht, es sei nicht erwiesen, dass der in Budapest aktive Täterkreis einer vom Strafrecht definierten kriminellen Vereinigung angehört habe. Maja T. ist nicht binär und nutzt weibliche Pronomen. Sie war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Die Umstände der Auslieferung sind hoch umstritten. Ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte ihre Überstellung im Juni 2024 untersagt. Zur Begründung hieß es, das zuständige Kammergericht habe die Haftumstände in Ungarn für die nicht binäre Person nicht ausreichend geprüft. Der Beschluss erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als T. schon in Ungarn angekommen war. Im vergangenen Jahr kritisierte T. eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung . In Paris soll derweil das höchste Berufungsgericht am Mittwoch über die Auslieferung eines albanischen Linksaktivisten nach Deutschland entscheiden, dem ebenfalls die Angriffe auf die Rechtsextremisten in Budapest zur Last gelegt werden. Der als »Gino« bekannte Rexhino Abazaj wehrt sich dagegen, weil er befürchtet, anschließend von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert zu werden.