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25.03.2026
19:21 Uhr
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Eine junge Frau wirft Google und Meta vor, sie abhängig gemacht zu haben. Einem Urteil nach sollen die US-Konzerne drei Millionen US-Dollar Entschädigung zahlen.

In einem Prozess um Social-Media-Sucht hat ein US-Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und YouTube verurteilt. Sie sollen der Klägerin eine Entschädigung von drei Millionen US-Dollar (rund 2,6 Millionen Euro) zahlen, wie die Geschworenen mitteilten. Die Geschworenen hielten es für erwiesen, dass beide Unternehmen bei der Gestaltung wie beim Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig handelten. Die Konzerne hätten gewusst oder wissen müssen, dass ihre Dienste eine Gefahr für Minderjährige darstellen, und hätten die Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt, hieß es in der Begründung des Grundsatzurteils. Die heute 20-jährige Kalifornierin hatte den Unternehmen der Mutterkonzerne Meta und Google vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr dadurch schwere psychische Schäden zugefügt zu haben. Zum Beispiel geht es um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen – und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück. Die drei Millionen Dollar Entschädigung bestehen aus zwei Beträgen: Auf Instagram entfallen den Angaben nach 2,1 Millionen Dollar Schadenersatz, YouTube soll 900.000 Dollar zahlen. Die ebenfalls angeklagten Firmen Snapchat und TikTok hatten sich vor Prozessbeginn mit der Klägerin auf einen Vergleich geeinigt, dessen Bedingungen nicht veröffentlicht wurden. Große US-Technologieunternehmen stehen seit Jahren wegen der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in der Kritik. Da der Kongress bislang keine umfassenden Gesetze zur Regulierung sozialer Medien verabschiedete, hat sich die Debatte auf Gerichte und Bundesstaaten verlagert. Mindestens 20 Bundesstaaten erließen im vergangenen Jahr Gesetze zur Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige. Dazu gehören Vorschriften zur Handynutzung an Schulen sowie zur Altersüberprüfung bei der Registrierung.