Zeit 18.08.2026
13:52 Uhr

Pflegeneuordnungsgesetz: Sozialverband VdK rät zu schnellem Beantragen von Pflegegrad


Im neuen Jahr könnte die Anerkennung eines Pflegegrades schwieriger werden. Der Sozialverband VdK rät Betroffenen zu handeln, solange noch das alte Recht gilt.

Pflegeneuordnungsgesetz: Sozialverband VdK rät zu schnellem Beantragen von Pflegegrad
Wegen des Entwurfes der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz könnte es ab 2027 schwieriger werden, einen Pflegegrad anerkannt zu bekommen, als bisher, warnt der Sozialverband VdK. Der Verband empfiehlt deshalb die möglichst schnelle Beantragung eines Pflegegrades für Betroffene. Vorgelegt wurde der Gesetzentwurf von der damaligen Gesundheitsministerin Nina Warken . Aus dem Entwurf gehen verschärfte Voraussetzungen für das Feststellen eines Pflegegrades bei Neueinstufungen hervor. Pflegeversicherungen sollen damit entlastet werden. Besonders betroffen sind laut VdK die Pflegegrade eins bis drei. Dass das neue Gesetz noch nicht verabschiedet ist, »müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen«, wie die VdK-Präsidentin Verena Bentele empfahl. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit gibt es insgesamt fünf Pflegegrade. Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben sollten dem Verband nach nur nach reiflicher Überlegung einen Antrag auf Höherstufung stellen. Es bestehe sonst die Gefahr einer Rückstufung. Sparen im Bereich der Pflege Laut Gesundheitsministerium sollen mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert werden. Das geht auf ein Sparpaket der Bundesregierung zurück. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist mit mittlerweile über 6 Millionen Menschen stark gestiegen. Viele Menschen würden der VdK-Präsidentin Bentele zufolge zögern, einen Pflegeantrag zu stellen, da sie sich schämen, Angst vor komplizierten Anträgen haben oder glauben, ihnen stünde keine Hilfe zu. »Dabei ist ein Pflegeantrag kein Makel, sondern wichtige Voraussetzung, weiter in den eigenen vier Wänden leben zu können«, sagte Bentele.