Zeit 27.03.2026
10:49 Uhr

Nachfolger der Riester-Rente: Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge


Die Riester-Rente wird durch ein anderes staatlich gefördertes Modell der Altersvorsorge ersetzt. Union und SPD wollen so erreichen, dass mehr Menschen privat vorsorgen.

Nachfolger der Riester-Rente: Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge
Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition entschied das Parlament, die Riester-Rente 2027 durch ein staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen. Ab Januar 2027 soll es neue Möglichkeiten geben, privat und staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Die neuen Produkte seien kostengünstiger, flexibler und vor allem renditestärker, teilten Union und SPD mit. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass mehr Menschen privat Geld für die Rente zurücklegen. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht die Einführung neuer Vorsorgedepots und veränderte Fördermöglichkeiten vor. Unter anderem soll es ein staatliches Standarddepot geben. Dabei müssen die Kundinnen und Kunden nur wenige Entscheidungen für die Geldanlage treffen. Kosten sollen begrenzt werden Auch private Anbieter werden verpflichtet, ein solches Standardprodukt im Portfolio zu haben. Die Kosten werden auf ein Prozent der durchschnittlichen jährlichen Rendite gedeckelt. Bei anderen Produkten soll es möglich sein, das Geld mit höherem Risiko und zugleich höheren Renditechancen anzulegen. Hier gilt der Ein-Prozent-Deckel für die Kosten nicht. Die im bisherigen Riester-System übliche Garantie, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden, fällt für die neuen Depotvarianten weg. So soll eine stärker renditeorientierte Geldanlage ermöglicht werden. Ein Garantiedepot gibt es aber auch weiterhin. Dabei können Kundinnen und Kunden wählen, ob sie sich für eine besonders sichere Geldanlage entscheiden und 100 Prozent des eingezahlten Kapitals für die Auszahlung garantiert haben wollen, oder ob sie risiko- und chancenreicher anlegen mit einer Auszahlungsgarantie von 80 Prozent. Auch für Selbstständige möglich Für jeden eingezahlten Euro zahlt der Staat bei einer jährlichen Einzahlung bis 360 Euro künftig 50 Cent dazu. Für jeden weiteren Euro sind es 25 Cent bis zur Grenze von 1.800 Euro Einzahlung. Hinzu kommen Zulagen für Familien mit Kindern. Anders als heute können auch Selbstständige von der staatlichen Förderung profitieren. Die neuen Produkte und Fördermöglichkeiten sollen zum Jahreswechsel starten. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. AfD und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung im Bundestag, die Linke stimmte gegen den Entwurf.