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01.10.2026
12:54 Uhr
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Den Vorstoß von Lars Klingbeil zur Zuckersteuer lehnt das Kanzleramt ab. Der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab, heißt es als Begründung.

Das Bundeskanzleramt stoppt vorerst den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke . Der Vorschlag ist »in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig«, wie die ZEIT aus Regierungskreisen erfuhr. Zuvor hatte die Bild -Zeitung darüber berichtet. Klingbeil hatte seine Pläne erst am Mittwoch zur Abstimmung unter den Ministerien geschickt. In Regierungskreisen heißt es, sein Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab. »Die Bundesregierung hat die Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie es konkret umgesetzt wird«, heißt es aus dem Finanzministerium gegenüber der ZEIT dazu. Kritik aus der Union Zuvor hatte das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium die Pläne abgelehnt, die aus dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium kommen. Das Bundesgesundheitsministerium von Carsten Linnemann (CDU) sollte in den vergangenen Wochen eine regierungs- und koalitionsinterne Vermittlungsaufgabe übernehmen . Darüber hinaus kritisierten auch mehrere Bundesländer den Entwurf. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete das geplante Gesetz als »Belastung für mittelständische Getränkehersteller«. Auch aus der Wirtschaft gab es Kritik. Rund eine Milliarde Euro Steuereinnahmen pro Jahr Mit der Zuckersteuer will Klingbeil nicht nur zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen. Sie soll zugleich Getränkehersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken und sie gesünder zu machen. Laut dem Gesetzentwurf soll die Steuer bei Getränken mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter greifen. Anders als zwischendurch erwogen, sollen Zerogetränke, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind, steuerfrei bleiben. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind ausgenommen. Die Höhe der Steuer soll vom Zuckergehalt abhängen und zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen. Laut dem Entwurf sollte die Steuer ab dem 1. Juli 2027 gelten. Das Finanzministerium erwartete Einnahmen von 945 Millionen Euro im kommenden Jahr, im zweiten Jahr dann 1,155 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2031 sollten die Einnahmen auf 1,18 Milliarden steigen.