Zeit 01.10.2026
17:13 Uhr

Görlitzer Park: Görlitzer Park in Berlin muss nachts weiter geöffnet bleiben


Der Berliner Senat muss im Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Areal bleibt nachts vorerst weiterhin offen.

Görlitzer Park: Görlitzer Park in Berlin muss nachts weiter geöffnet bleiben
Der Berliner Senat muss den Görlitzer Park in Kreuzberg nachts weiterhin offenhalten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden. Damit bestätigte es einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, das eine Beschwerde der Senatsverwaltung für Umwelt gegen die Aufhebung der nächtlichen Sperrzeit für den Park abgewiesen hatte, wie ein Sprecher mitteilte. Eine endgültige Entscheidung ist damit aber nicht gefallen, ein Hauptverfahren soll später Klarheit schaffen. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass die sogenannte Allgemeinverfügung, mit der die Senatsumweltverwaltung die Öffnungszeiten im Görlitzer Park festgelegt hatte, formell rechtswidrig sei. Dabei ging es konkret um die Frage, ob die Senatsverwaltung sachlich für die Schließzeiten zuständig gewesen. Dies traf laut dem Beschluss des Verwaltungsgerichts sachlich nicht zu, es sah die Zuständigkeit beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Änderung der Rechtslage erst im Sommer 2024 Der Auffassung schloss sich das Oberverwaltungsgericht an. Es verwies auf ein Schreiben der Senatsverwaltung von Anfang März 2024. Daraus habe sich nicht ergeben, dass der Bezirk die Öffnungszeiten bis Ende März festlegen sollte. Die Senatsverwaltung habe vielmehr Vorbereitungen für eine spätere Schließung verlangt – ausdrücklich auf Basis einer geänderten Rechtsgrundlage, die erst im Juli 2024 geschaffen worden sei. Der Görlitzer Park wurde nach jahrelangen Debatten um zunehmenden Drogenhandel und Kriminalität von Anfang März an jeden Abend um 22 Uhr geschlossen. Eine Ausnahme gab es zum 1. Mai. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Doch nach drei Monaten wurde die nächtliche Sperrzeit durch das Verwaltungsgericht aufgehoben, kurz darauf war der Park nachts wieder zugänglich. Teilerfolg für Initiative »Görli zaunfrei« Der Senat aus CDU und SPD hatte die nächtlichen Schließungen bereits 2023 beschlossen. Davon versprach sich die schwarz-rote Landesregierung einen spüren Rückgang des Drogenhandels und der Gewaltdelikte im Park. Doch wehrten sich Anwohner und Mitglieder des Bündnisses »Görli zaunfrei« juristisch gegen das Vorgehen des Senats – zunächst mit Erfolg. »Es ist höchste Zeit, die populistischen Scheingefechte zu beenden. Die sozialen Konflikte vor Ort sind real. Sie brauchen aber nachhaltige Lösungen statt Symbolpolitik«, sagte Philipp Vergin vom Bündnis. Die Senatsumweltverwaltung kündigte an, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu prüfen. »Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren bleibt abzuwarten«, sagte ein Sprecher.