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25.03.2026
16:36 Uhr
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Ein neuer Gesetzesentwurf soll Konsumenten stärken und zu mehr Nachhaltigkeit führen. Bei Geräten wie Kühlschränken und Handys soll es ein Recht auf Reparatur geben.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bei Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones künftig ein Recht auf Reparatur haben. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, nach dem Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte "mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren". "Das stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher – und führt zu mehr Nachhaltigkeit", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). "Statt einer Wegwerfkultur brauchen wir eine neue Kultur des Reparierens." Dem Ministerium zufolge soll das Recht für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen. Darunter fallen etwa Handys und Tablets, Kühlschränke und Trockner. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner soll das Recht auf Reparatur für mindestens zehn Jahre gelten, für Smartphones für mindestens sieben Jahre. Dies gelte ab dem Moment, "in dem die Produktion des Modells eingestellt wurde". Zudem sollen die Unternehmen verpflichtet sein, die Reparatur zu einem "angemessenen Preis" anzubieten . Gewährleistungsrecht soll verlängert werden Die vorgeschlagenen Änderungen gelten als Schritt, eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umzusetzen. Bisher haben Verbraucher ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn eine gekaufte Ware einen Mangel hat, abgesehen von vom Hersteller angebotenen Garantien. "Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich für eine Reparatur zu entscheiden", sagte Hubig. Außerdem soll sich das Gewährleistungsrecht von zwei auf drei Jahre verlängern, wenn Verbraucher sich dazu entscheiden, ein Produkt reparieren zu lassen, anstatt es auszutauschen. Zusätzlich müssten die Geräte so konstruiert sein, dass man sie reparieren könne. Ersatzteile müssten vom Hersteller außerdem zu angemessenen Preisen angeboten werden, "die nicht von der Reparatur abschrecken", heißt es in dem Entwurf.