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24.03.2026
10:44 Uhr
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Wenn andere schlafen, arbeiten sie: Das betrifft fast vier Millionen Erwerbstätige. Vor allem Männer arbeiten häufiger zwischen 23 und 6 Uhr.

In Deutschland hat fast jeder zehnte Erwerbstätige im Jahr 2024 nachts gearbeitet. Knapp vier Millionen Menschen arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 und 6 Uhr, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Das entspricht einem Anteil von 9,3 Prozent der 42,6 Millionen Erwerbstätigen. Nach Angaben aus dem Mikrozensus 2024 war der Anteil der nachts arbeitenden Erwerbstätigen unter Männern mit 11,7 Prozent fast doppelt so hoch wie unter Frauen (6,5 Prozent). Außerdem zeigen die Zahlen, dass mit zunehmendem Alter die Nachtarbeit abnimmt. So arbeiteten vor allem junge Erwerbstätige bis zu einem Alter von 34 Jahren (10,6 Prozent) und Menschen im mittleren Alter von 35 bis 54 Jahren (9,6 Prozent) nachts. Bei den Erwerbstätigen ab 55 Jahren waren es dagegen nur 7,4 Prozent. Viel Nachtarbeit wird in der Luftfahrt geleistet In den verschiedenen Branchen gibt es jedoch große Unterschiede. Die meisten Erwerbstätigen, die nachts arbeiteten, waren in der Luftfahrt tätig (42,6 Prozent). Mit 40,2 Prozent folgten Beschäftigte von Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien. In der Metallerzeugung und -verarbeitung war es knapp jeder Dritte (31,1 Prozent). Überdurchschnittlich viele Erwerbstätige in Nachtarbeit gab es in der Lagerei und in anderen Verkehrsdienstleistungen (18,6 Prozent), im Gesundheitswesen (17,6 Prozent) sowie in der Gastronomie (13,9 Prozent). Wenig in der Nacht arbeiteten hingegen Menschen, die für vorbereitende Baustellenarbeiten oder Bauinstallationen zuständig sind (1,8 Prozent), Beschäftigte im Bereich IT-Dienstleistungen (3,6 Prozent) sowie in Erziehung und Unterricht (3,8 Prozent). Nachtarbeit liegt dann vor, wenn die Erwerbstätigkeit in einem Zeitraum von vier Wochen ständig (also an jedem Arbeitstag), regelmäßig (also an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) oder gelegentlich (also an weniger als der Hälfte der Arbeitstage) zwischen 23 und 6 Uhr ausgeübt wird.