Zeit 27.03.2026
13:27 Uhr

Bürgergeld: Die neue Grundsicherung soll mehr Menschen in Arbeit bringen


Der Bundesrat hat dem Umbau des Bürgergelds zur sogenannten Grundsicherung zugestimmt. Das ebenfalls gebilligte Tariftreuegesetz soll den fairen Wettbewerb stärken.

Bürgergeld: Die neue Grundsicherung soll mehr Menschen in Arbeit bringen
Grundsicherung ist gerechter als Bürgergeld Härtere Sanktionen und mehr Mitwirkungspflichten: Der Bundesrat hat den Weg für den Umbau des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung freigemacht. Die Länderkammer billigte das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetzesvorhaben, mit dem die Koalition mehr Menschen in Arbeit bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen unterbinden will. Die neue Grundsicherung soll das von der Vorgängerregierung eingeführte Bürgergeld ab dem 1. Juli schrittweise ablösen. Mit der Reform will die schwarz-rote Koalition das neue Grundsicherungssystem gerechter machen als das bisherige Bürgergeld. Unter anderem werden Leistungsempfänger stärker zur Zusammenarbeit verpflichtet. So können betroffene Leistungen schneller gekürzt oder sogar gestrichen werden, wenn sie Termine beim Jobcenter verpassen. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollten sich weiterhin auf staatliche Hilfen verlassen können. Wer aber arbeiten kann, muss mitwirken, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Der Wettbewerb um öffentliche Aufträge wird fairer Der Bundesrat stimmte auch dem Tariftreuegesetz zu. Öffentliche Aufträge des Bundes dürfen künftig nur noch an Firmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Konditionen bieten. Ziel sind mehr Tarifverträge und eine faire Grundlage für den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen. Denn bisher, so die Gesetzesbegründung, könnten Unternehmen ohne Tarifbedingungen wegen geringerer Personalkosten günstigere Angebote machen. Das Gesetz gilt auf Bundesebene für Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Ausnahme: Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen. Hier gelten die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben ganz außen vor. Abschuss von Wölfen erleichtert Ein weiteres Thema im Bundesrat waren die Wölfe: Der Bundesrat stimmte ihrer Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz zu. Zum Schutz von Weidetieren wie Schafen können Wölfe in Deutschland künftig leichter abgeschossen werden. Damit können die Länder nun die Jagd in jenen Regionen erlauben, wo sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet, also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er sogar unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit erschossen werden. Darüber hinaus können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind – etwa auf Almen oder Deichen. Für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde soll es weiterhin finanzielle Unterstützung vom Staat geben. Krankenhäuser bekommen ihre Versorgungsaufträge künftig zugewiesen Auch die nachgebesserte Krankenhausreform wurde abschließend vom Bundesrat beschlossen. Ziel der ursprünglich vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegen viel Widerstand angestoßenen Reform ist es, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern, ohne die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gefährden. Über Einzelheiten wie die geplante Vorsorgeschale und Personalgrenzen wurden lange heftig und gestritten. Kliniken sollen durch die Reform zukünftiger Versorgungsaufträge auf Basis von 61 definierten Leistungsgruppen – etwa Kardiologie oder spezielle Chirurgie – zugewiesen bekommen. Das setzt voraus, dass sie über entsprechendes Personal, spezielle Technik und große Erfahrung bei der Behandlung verfügen. Bundesrat stellt sich hinter Opfer digitaler Gewalt Außerdem hat sich der Bundesrat solidarisch hinter die Opfer digitaler Gewalt gestellt und alle Formen sexualisierter Gewalt verurteilt. In einer Entschließung begrüßten die Länder die Absicht der Bundesregierung, ein digitales Gewaltschutzgesetz vorzulegen. Sie riefen dazu auf, dieses zügig zu verabschieden.