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26.03.2026
19:02 Uhr
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Die SPD will die Besteuerung von Partnerschaften neu regeln, um so für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen. Aber so einfach ist das mit dem Ehegattensplitting nicht.

Wenn zwei Menschen miteinander verheiratet oder verpartnert sind, dann können sie ihr Einkommen gemeinsam versteuern. Sie werden also als ein Haushalt begriffen und damit wäre der ökonomische Kern des Ehegattensplittings beschrieben, das die SPD nun reformieren will und über das so viele Mythen und Halbwahrheiten in Umlauf sind wie über kaum ein anderes Steuergesetz. Man kann die Wirkung des Ehegattensplittings an einem einfachen Rechenbeispiel deutlich machen. Angenommen, das zu versteuernde Einkommen einer Arbeitnehmerin betrage 80.000 Euro im Jahr. Als Alleinstehende müsste diese Arbeitnehmerin 22.715 Euro an Steuern entrichten. Wenn sie heiratet und der Partner nichts verdient, reduziert sich die Steuerlast auf 14.418 Euro.