Wenn die Alternative akute Gefahr für das eigene Leben ist, dann kann viel anderes (noch) erträglich erscheinen. Sogar eine Haftstrafe von vielen Monaten ist besser als das Risiko, erschossen zu werden – wenn am Ende nur die Freiheit steht. Doch so rational diese an sich einleuchtende Überlegung sein mag: Ihre Folgen sind vorab nicht zu kalkulieren. Seit seiner Jugend haderte Michael Brandt mit dem Leben in der DDR: „Ich wollte schon als Kind wissen, wie es hinter dem Horizont weitergeht“, erinnert sich der 1966 geborene Potsdamer. Kaum war er volljährig, schrieb er seinen ersten Antrag auf Ausreise – natürlich ohne Erfolg. Deshalb versuchte er, nach West-Berlin zu flüchten. Doch trotz gründlicher Vorbereitung konnte er den „antifaschistischen Schutzwall“ nicht überwinden; immerhin nahmen die DDR-Grenzer ihn nicht fest. Also schickte Brandt im April 1987 den nächsten Brief, in dem er bewusst scharf formuliert sein Verlangen nach Ausreise bekräftigte. Dass er dafür festgenommen und verurteilt werden könnte, war ihm klar; er setzte darauf, nach einer möglichst kurzen Haft von der Bundesregierung als politischer Häftling freigekauft und in den Westen entlassen zu werden. Wegen „Staatsverleumdung“ nach Paragraf 220 des DDR‑Strafgesetzbuches verurteilte das Kreisgericht Potsdam-Land Brandt am 18. Juni 1987 zu einem Jahr Freiheitsentzug. Die lokale Stasi-Dienststelle hielt fest, der Angeklagte habe „in einem an den Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten, gerichteten Schreiben die staatliche Ordnung und die gesellschaftliche Organisation der DDR (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/ddr/) in der Öffentlichkeit“ herabgewürdigt. Laut Gesetz hätte das auch mit „Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel“ geahndet werden können – das Strafmaß zeigt, dass die SED (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/sed/) auf Abschreckung setzte. Brandt saß im Stasi-Untersuchungsgefängnis Lindenstraße 54/55 in der Potsdamer Innenstadt, einem ganz besonderen Ort, denn der wenige Jahre vor dem Ersten Weltkrieg im Innenhof eines barocken Gerichtsgebäudes errichtete, von außen unsichtbare Zellenbau war ein „Nicht-Ort“. Höchstens hinter vorgehaltener Hand sprach man darüber, und dann oft zynisch als „Lindenhotel“. Heute hat hier die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße ihren Sitz, die in den vergangenen Jahren jährlich mindestens eine Sonderausstellung zu verschiedenen Themen aus der Geschichte des Hauses im 20. Jahrhundert angeboten hat – als systematische Vorbereitung auf die künftige neue Dauerausstellung. Denn der Komplex hat eine wechselhafte Geschichte: Im Kaiserreich und in der Weimarer Republik diente er als ganz normales Gerichtsgefängnis, im Dritten Reich als Ort rassistischer Verfolgung und ideologisierter Strafjustiz. Von 1945 bis 1952 nutzte die stalinistische Geheimpolizei NKWD den Zellenbau als zentrales Untersuchungsgefängnis für das Land Brandenburg, anschließend übernahm die Stasi die Liegenschaft bis Ende 1989. Sechs Jahre später wurde das Areal zur Gedenkstätte erhoben; 2015 folgte die Gründung einer Stiftung, die Forschung betreibt und Besucher betreut. Das Schicksal von Michael Brandt ist Teil der neuen Sonderausstellung „Leben nach der Haft“, die die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße und die Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus gemeinsam erstellt haben. Anhand von 20 ausgewählten Personen zeigt die Schau, was das Eingesperrtsein in einem Gefängnis des Unrechtsstaates mit den betroffenen Menschen macht. Naturgemäß kann mit einer solchen Zahl nur ein ungefährer Querschnitt entstehen. Denn insgesamt inhaftierte die SED-Diktatur zwischen 1949 und 1989 aus politischen Gründen etwa eine Viertelmillion Menschen als vermeintliche oder tatsächliche Gegner; sie saßen in Gefängnissen von Schwerin bis Bautzen und von Neubrandenburg bis Suhl. Die 20 Beispiele der Ausstellung (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/ausstellungen/) waren alle aus politischen Gründen als (meist) Untersuchungsgefangene in der Potsdamer Lindenstraße oder nach ihrer Verurteilung in Cottbus eingesperrt. Im Mittelpunkt stehen bei dieser Ausstellung die Folgen, unter denen die ehemaligen Häftlinge nach ihrer Entlassung zu leiden hatten und oft noch immer leiden. Die massiven Menschenrechtsverletzungen durch die SED-Diktatur, darunter körperliche und seelische Gewalt, gesundheitsgefährdende (Zwangs-)Arbeit hinter Gittern, mangelnde Ernährung, Hygiene und medizinische Versorgung, hatten für die Betroffenen unterschiedliche Auswirkungen – je nach der individuellen Disposition, den Umständen der Festnahmen und den Verwerfungen in den Familien. Die teilweise in Einzelhaft und weitgehender Isolation verbrachten Monate in der Lindenstraße erlebte Brandt als tiefen Einschnitt. Wenn er mal einen Zellengenossen hatte, so bestand immer die Gefahr, dass es sich um einen Spitzel handelte, der ihn aushorchen sollte. Sein kurzer Kontakt mit einem Verteidiger diente vor allem der Vorbereitung seines Freikaufs. Das hatte er angestrebt, denn es war in Ostdeutschland trotz aller Vertraulichkeit ein offenes Geheimnis, dass Erich Honecker seinen Beauftragten Wolfgang Vogel als hauptberuflichen „Menschenhändler“ einsetzte. Pro freigelassenem politischen Gefangenen lieferte meist das Diakonische Hilfswerk der westdeutschen Evangelischen Kirche in den 1980er-Jahren Waren im Wert von 95.847 Westmark an die SED‑Diktatur. Ein Großteil davon wurde umgehend zu Dumpingpreisen auf dem Weltmarkt weiterverkauft, um harte westliche Währungen zu „erwirtschaften“. Für die DDR war der Freikauf eine verlässliche Devisenquelle, solange es quasi regelmäßig Nachschub an politischen Gefangenen gab. Bei wirklichen Kriminellen war die Bundesrepublik verständlicherweise zurückhaltend, auch wenn Vogel immer wieder solche Fälle auf die Liste der „angebotenen“ Gefangenen setzte. Die parteiische Justiz der DDR sorgte dafür, dass fortlaufend neue Häftlinge für den Freikauf zur Verfügung standen: Menschen wie Michael Brandt. Doch dann geschah etwas Unerwartetes: Am 17. Juli 1987 erließ der DDR-Staatsrat eine umfassende Amnestie für Strafgefangene – offiziell anlässlich des 38. Jahrestages ihrer Gründung am 7. Oktober 1987, tatsächlich jedoch wegen des bevorstehenden Staatsbesuches von Honecker in der Bundesrepublik. Für diese Visite, den absoluten Höhepunkt in seinem politischen Leben, wollte der SED-Machthaber gut Wetter machen. Von den im Sommer noch rund 32.500 Strafgefangenen sollten vier Fünftel, genau genommen 24.621, bis Ende des Jahres entlassen werden – jedoch in die DDR, nicht in den Westen. Michael Brandt hatte schon auf der Liste der Freikauf-Kandidaten gestanden, aber nun wurde er am 2. November 1987 offiziell nach Bergholz-Rehbrücke bei Potsdam entlassen. Nach der Haft wieder in der DDR zu landen, war sein „schlimmstes Horrorszenario“, berichtet er: „Ich war an den sozialen Rand gedrängt, die Leute wollten keinen Kontakt zu mir haben.“ Teilweise wechselten sie die Straßenseite, wenn er ihnen entgegenkam. Als Schikane musste er sich wöchentlich melden; in seinem Ausweis stand ein „Berlin-Verbot“. Er durfte also nicht in die „Hauptstadt der DDR“ fahren – so wollte die Stasi potenzielle Störer fernhalten. Natürlich behielt der SED-Geheimdienst ihn im Blick: Schon Mitte September 1987, Brandt saß noch im Gefängnis, eröffnete die Stasi einen „Operativvorgang“ mit dem Decknamen „Wühlmaus“: Man wollte den gerade 21-Jährigen unter Kontrolle behalten, sobald er entlassen war. Das belegt ein Dokument in seinen Stasiunterlagen. Inzwischen hat er alle Kontinente besucht Glücklicherweise erwies sich seine Zeit in der DDR bald als endlich. Da er schon auf der Liste für die „besonderen Bemühungen im humanitären Bereich“ gestanden hatte, wurde er – wiewohl nicht mehr im Gefängnis – doch „freigekauft“. Am 23. Januar 1988 durfte er in die Bundesrepublik ausreisen. Damit begann die zweite Phase seines Lebens nach der Haft: Nun in Freiheit, umgeben von Licht, Farben und besserer Luft, aber natürlich weiterhin geprägt von den knapp acht Monaten hinter Gittern. Er startete sein neues Leben in Kiel, lebte anschließend in Göttingen und wohnt heute in Regensburg. So oft wie möglich geht er auf Reisen – um mit eigenen Sinnen wahrzunehmen, „wie es hinter dem Horizont weitergeht“. Inzwischen hat er alle Kontinente besucht. Wichtig war Brandt, den Makel der Vorstrafe loszuwerden. Mit juristischer Hilfe erreichte er, dass seine Verurteilung schon im Mai 1992 offiziell aufgehoben wurde. Für ihn die Bestätigung, dass er zu Unrecht und vor allem unschuldig verurteilt worden war. Andere Folgen der Haft ließen sich nicht per Gerichtsbeschluss regeln. Grelles, flackerndes Licht aus Leuchtstoffröhren etwa erträgt Michael Brandt auch fast vier Jahrzehnte später schlecht – eine Folge der in Haft häufigen nächtlichen Zellenkontrollen. „Wunden heilen, aber Narben bleiben“, sagt er dazu kurz. Wirklich zufrieden mit dem Umgang des vereinigten Deutschlands mit ehemaligen politischen Gefangenen aus der DDR ist er nicht: „Entschädigung und Opferrente sind immerhin etwas.“ Angesichts des erlittenen Unrechts, das manche Betroffenen lebenslang traumatisiert und bei vielen zu psychischen Schäden geführt hat, sei das zu wenig: „Wir sind ja nicht so viele, die in der DDR-Zeit aus politischen Gründen inhaftiert waren. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass die Entschädigungen höher sind.“ Eine Pension für SED-Opfer gibt es erst seit 2007, anfangs jedoch nur in Fällen nachgewiesener Bedürftigkeit statt als Anerkennung. Erst seit 1. Juli 2025 ist diese Einschränkung weggefallen. Heute engagiert sich Michael Brandt als Zeitzeuge unter anderem in der Gedenkstätte Lindenstraße. Besuchern, darunter vielen Schülern, berichtet er von seinem Schicksal – und stellt dabei fest, wie wenig sich junge Leute heute vorstellen können, was eine Diktatur menschlichen Seelen anzutun vermag. Sven Felix Kellerhoff (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/sven-felix-kellerhoff/) ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen der Nationalsozialismus, die SED-Diktatur und Terrorismus.