Welt 17.08.2026
13:41 Uhr

Wilhelmshaven kassiert künftig allein die Offshore-Steuer-Millionen


Wilhelmshaven kassiert künftig allein die Offshore-Steuer-Millionen

Norden und Emden verlieren zweistellige Millionenbeträge – und Nordens Bürgermeister will das nicht hinnehmen. Eine neue niedersächsische Verordnung verändert die Verteilung der Offshore-Gewerbesteuer radikal. Mit einer neuen Verordnung legt Niedersachsen fest, dass von 2026 an allein die Stadt Wilhelmshaven die Gewerbesteuer für Offshore-Windkraftanlagen erhebt, die außerhalb von Gemeindegebieten in der Nordsee stehen. Küstenstädte wie Norden und Emden, die bislang an den Einnahmen beteiligt waren, gehen damit leer aus – und das in einer Größenordnung, die deutlich im zweistelligen Millionenbereich liegt. Auslöser der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), der entschieden hatte, dass nicht die Bundesländer, sondern Gemeinden die Gewerbesteuer für Windkraftanlagen auf See erheben müssen, wenn diese außerhalb von Gemeindegebieten liegen. Niedersachsen hatte die Steuer für Offshore-Windparks in der Nordsee bislang selbst kassiert. Das ist nun vorbei. Wie lukrativ diese Steuer sein kann, zeigt das Beispiel der schleswig-holsteinischen Gemeinde Oststeinbek vor den Toren Hamburgs. Die Gemeinde hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2025 außergewöhnlich hohe Gewerbesteuereinnahmen aus Offshore-Windkraft erhalten. In Niedersachsen ist das jährliche Aufkommen mit rund 110 Millionen Euro beziffert – der größte Teil davon soll Wilhelmshaven zufließen, weitere niedersächsische Kommunen sollen über den kommunalen Finanzausgleich profitieren. Nordens Bürgermeister Florian Eiben kündigt gerichtlichen Widerstand an. „Ich kann und werde nicht tatenlos zusehen, wenn unserer Stadt jetzt dauerhaft Einnahmen in Millionenhöhe entzogen werden“, sagte Eiben auf dpa-Anfrage. Die Stadt Emden hat angekündigt, sobald neue Steuerbescheide eingehen, Widerspruch einzulegen. „Sollten die Einwendungen keine Berücksichtigung finden, wird die Stadt Norden Klage erheben, da wir die Neuregelung der Landesregierung für rechtswidrig halten“, erklärte die Küstenkommune. Auch andere Städte erwägen Klagen, die nach Angaben der betroffenen Kommunen noch bis Ende des Jahres eingereicht werden sollen. Die betroffenen Gemeinden verweisen auf eine grundsätzliche Gerechtigkeitsfrage: Gerade die Küstengemeinden tragen die Lasten des Offshore-Ausbaus – etwa durch Kabeltrassen, die durch ihr Gebiet geführt werden – und sollten daher entsprechend stärker von den Gewerbesteuereinnahmen profitieren.