Mehr als anderthalb Jahre nach dem schweren ICE-Unglück in Hamburg-Rönneburg hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen den Fahrer des beteiligten Lastwagens erhoben. Dem 36-Jährigen werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorgeworfen. Bei dem Unfall am 11. Februar 2025 war der ICE 613 auf dem Weg von Hamburg nach München an einem Bahnübergang mit einem Lastwagen zusammengestoßen. Dabei kam der Hamburger Historiker Thomas Großbölting ums Leben. Zwölf weitere Fahrgäste wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft verletzt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte versucht haben, den beschrankten Bahnübergang Reller mit seiner Sattelzugmaschine und dem Auflieger zu überqueren. Dabei habe er mehrfach rangiert und angehalten. Als sich das Fahrzeug noch im Gefahrenbereich befunden habe, sei der ICE mit dem Auflieger kollidiert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Der Fahrer habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und den Bahnübergang nicht zügig genug passiert. Wäre er ohne Aufenthalt weitergefahren, wäre es nach Auffassung der Ermittler nicht zu der Kollision gekommen. Schnellbremsung reichte nicht mehr Durch die Wucht des Aufpralls wurde Großbölting gegen den Tisch einer Sitzgruppe geschleudert. Er starb infolge eines stumpfen Bauchtraumas. Unter den weiteren Verletzten war laut Anklagebehörde auch eine Frau, die schwerste Verletzungen am Oberkörper erlitt. Mehrere Reisende zogen sich zudem Prellungen und Schnittverletzungen zu. Der Unfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der mit 291 Fahrgästen besetzte ICE war erst kurz zuvor in Hamburg gestartet. Der Lokführer leitete zwar noch eine Schnellbremsung ein, konnte den Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern. Der Lastwagen war mit schweren Stahlschienen beladen, die sich beim Aufprall teilweise über die Unfallstelle verteilten. Neben dem Todesopfer und den Verletzten entstand erheblicher Sachschaden. Die Staatsanwaltschaft beziffert die Schäden am Zug sowie an Anlagen der Deutschen Bahn auf rund 3,5 Millionen Euro. Die Anklage wurde wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Bedeutung des Falls direkt zum Landgericht Hamburg erhoben. Ob das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, ist noch offen. Für den 36-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.