Welt 03.07.2026
14:16 Uhr

Streit um Volksentscheide – Bürgerinitiative fordert Ausbau statt Verschärfung


Hamburg erlebt einen Machtkampf um die direkte Demokratie. Zwei neue Volksinitiativen wollen das Vetorecht der Bürger ausweiten und „faire Volksabstimmungen“ in der Verfassung verankern – SPD, Grüne und CDU planen zugleich strengere Regeln.

Streit um Volksentscheide – Bürgerinitiative fordert Ausbau statt Verschärfung

Hamburgs direkte Demokratie wird zum neuen Streitfall: Zwei Volksinitiativen haben am Freitag ihre Gründung erklärt und wenden sich gegen die geplante Verschärfung des Volksabstimmungsgesetzes durch SPD, Grüne und CDU. „Wir wollen die Demokratie in Hamburg wetterfest machen“, sagt Angelika Gardiner, eine der Initiatorinnen der neuen Initiative „Demokratie schützen – Faire Volksabstimmungen“. Die zweite Initiative, die von denselben Initiatoren stammt, trägt den Titel „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“. Ihr Vorschlag sieht vor, das bislang nur in Sonderfällen geltende Vetorecht für Bürger zu einem allgemeinen Instrument weiterzuentwickeln. Wahlberechtigte könnten damit Gesetze der Bürgerschaft per Referendumsbegehren stoppen. Bisher ist das nur der Fall, wenn die Bürgerschaft nachträglich ein Gesetz ändert, das zuvor durch eine Volksabstimmung zustande gekommen ist. Nach dem Willen der Initiatoren soll es für nahezu alle von der Bürgerschaft frei entschiedenen Gesetze gelten. Gesetze, die etwa aufgrund von Bundes- oder Europarecht erlassen werden müssen, sind ausgeschlossen. „Das sei keine Entmachtung des Parlaments“, sagt Mitinitiator Manfred Brandt, sondern „ein Aufruf an die Bürgerschaft, sich noch einmal mit der umstrittenen Materie zu befassen“. Beide Vorstöße sind eine direkte Reaktion auf die von SPD, Grünen und CDU (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/cdu/) geplante Reform des Volksabstimmungsrechts. Diese sieht etwa das Verbot von Auslandsspenden vor, eine frühere Offenlegung der finanziellen Unterstützer, aber auch mehr Fragerechte für das Landeswahlamt und mehr Freiheit für den Senat, sich dazu zu äußern, was er von den Vorhaben von Volksinitiativen hält. Die Befürworter der Gesetzesänderung, darunter etwa Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit, von der der Vorstoß ausging, verweisen dabei unter anderem auf die Rechenschaftsberichte jüngerer Volksentscheide. Beim Begehren „Hamburg testet Grundeinkommen“ seien fast 900.000 Euro zusammengekommen, von denen nur ein sehr kleiner Teil aus Hamburg stammte. Ein erheblicher Anteil sei aus der Stiftung des verstorbenen DM-Gründers Götz Werner sowie aus weiteren größeren Zuwendungen gekommen. Das lasse Zweifel an der lokalen Verankerung der Initiative aufkommen. Beim „Hamburger Zukunftsentscheid“ wiederum habe sich die Finanzierung ebenfalls auf wenige große Geldgeber gestützt. Nach Angaben der Reformbefürworter kamen mehr als 338.000 Euro aus der Campact-Struktur; hinzu seien Spenden aus Norwegen und den Niederlanden gekommen. Auch hier entwickelte sich in der politischen Auseinandersetzung die Frage, ob Hamburg aufgrund seines weitreichenden Volksabstimmungsgesetzes genutzt werde, um ein bundes- oder europaweites Exempel zu statuieren. Aus diesen Erfahrungen leitete Bürgerschaftspräsidentin Veit schon kurz nach den Volksentscheiden im Oktober 2025 die Forderung nach strengeren Regeln ab. „Volksgesetzgebung sollte nicht zum Mittel verdeckter Interessen werden können“, sagte sie. Wer – wie Volksinitiativen – politisch Einfluss nehme, müsse sich an die gleichen demokratischen Spielregeln halten, die auch für Parteien gelten. Genau an diesem Punkt setzt die Initiative „ Demokratie (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/demokratie/) schützen – Faire Volksabstimmungen (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/volksabstimmungen/) “ an. Sie will einen neuen Artikel 50c in die Hamburger Verfassung aufnehmen. Danach sollen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide die Grundsätze der Transparenz, Rechenschaftspflicht, Chancengleichheit und staatlichen Sachlichkeit gelten. Gleichzeitig wendet sich die Initiative gegen eine aus ihrer Sicht einseitige Verschärfung. „Für Spenden, Transparenz und Rechenschaft dürfen an die Initiativen keine strengeren Anforderungen gestellt werden als an politische Parteien“, heißt es in dem Entwurf. Öffentliche Mittel dürften zudem nicht eingesetzt werden, um das Abstimmungsverhalten der Bürger einseitig zu beeinflussen. Damit soll verhindert werden, dass der Senat durch die Erlaubnis, sich inhaltlich zu Initiativen äußern zu dürfen, in Kampagnen – etwa mit Plakaten, oder Social-Media-Posts – gegen die Ziele der Initiatoren verfällt. Die beiden neuen Volksinitiativen stellen sich damit unmittelbar gegen den Reformkurs von SPD (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/spd/) , Grünen und CDU. Während die Regierungsfraktionen mehr Transparenz und strengere Regeln gegen den Einfluss großer Geldgeber durchsetzen wollen, fordern die Initiatoren den Ausbau direktdemokratischer Rechte und warnen vor zusätzlichen Hürden für Volksabstimmungen. Die Unterschriftensammlung hat begonnen. Nach 10.000 gültigen Unterschriften muss sich die Bürgerschaft in einem ihrer Ausschüsse mit den Zielen der Initiatoren befassen. Nimmt sie danach den oder die Gesetzentwürfe nicht an, steht den Initiativen der zweite Schritt des Volksbegehrens offen. Redakteurin Julia Witte genannt Vedder (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/julia-witte/) arbeitet in der Hamburg-Redaktion (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/) von WELT und WELT AM SONNTAG. Seit 2011 berichtet sie über Hamburger Politik (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/hamburg-politik/) .