Welt 22.09.2026
16:34 Uhr

Sie ließen Kollegen bei einer Schießerei zurück – Polizistinnen aus Beamtenstatus „entfernt“


Zwei Polizistinnen, die bei einer Schießerei ihre Kollegen zurückgelassen hatten, verlieren ihren Beamtenstatus. Ein Gericht wertete ihr Verhalten als schweres Dienstvergehen.

Sie ließen Kollegen bei einer Schießerei zurück – Polizistinnen aus Beamtenstatus „entfernt“

Zwei Polizistinnen, die Kollegen im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg zurückgelassen hatten, sind einem Gerichtsurteil zufolge nun „wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt“. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden. Der Dienstherr der beiden Polizistinnen hatte eine Disziplinarklage eingereicht (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article695d19b1e0f90a884bc5db48/gevelsberg-in-nrw-polizistinnen-lassen-kollegen-bei-schiesserei-zurueck-jetzt-droht-ihnen-die-entlassung.html) , um das Beamtenverhältnis beenden zu können. Diese Klage war nun nach einer nicht-öffentlichen Verhandlung am Montag erfolgreich, wie das VG mitteilte. Die Polizistinnen waren im Herbst 2022 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu je vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie waren 2020 zufällig zu einer Verkehrskontrolle in Gevelsberg im südlichen Ruhrgebiet gestoßen. Ein Autofahrer hatte dabei auf zwei Verkehrspolizisten geschossen, einer der Beamten überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Binnen Sekunden fielen 21 Schüsse. Die damals 32 und 37 Jahren alten Polizistinnen hielten ein vorbeifahrendes Auto an und flüchteten statt ihren Kollegen zu helfen, wie das Strafverfahren gezeigt hatte. Sie gaben auch keine Warnschüsse ab und alarmierten erst später die Leitstelle. Laut Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster sind die beiden Polizistinnen mit dem Urteil aus dem Beamtenverhältnis „entfernt“. Es handelt sich um die schwerste Disziplinarmaßnahme, die in dem Fall möglich ist, wie es beim VG hieß. Allerdings ist gegen die noch nicht rechtskräftigen Urteile eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.