Welt 11.09.2026
19:52 Uhr

„Sehr gute Grundlage für einen Verbotsantrag“ – Roland Koch hält AfD für verfassungswidrig


Der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch hält die AfD für verfassungswidrig und ein Verbot für rechtlich begründet. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst bekräftigt eine gemeinsame Beweissammlung.

„Sehr gute Grundlage für einen Verbotsantrag“ – Roland Koch hält AfD für verfassungswidrig

Der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch geht davon aus, dass es für einen Verbotsantrag gegen die AfD eine sehr gute Grundlage gibt. „Es gibt aber keinen Zweifel zwischen allen Ministerpräsidenten, denke ich, und das würde auch ich teilen, dass das, was die AfD macht, eine sehr, sehr gute Grundlage für einen Verbotsantrag wäre“, sagte Koch dem Sat.1-Regionalmagazin „17:30 Sat.1 live“. Die AfD ist nach seiner Überzeugung eindeutig verfassungswidrig. Koch betonte aber auch, er glaube, dass die AfD politisch besiegbar sei. „Ich habe immer die Auffassung vertreten, politische Parteien zu verbieten, ist eher eine Niederlage als eine Hilfe für die anderen demokratischen Parteien und würde das gerne bei der AfD auch weiter machen.“ Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte: „Die AfD ist aus meiner Sicht ein Sicherheitsrisiko. Es gibt enge Verbindungen nach Russland und auch in die rechtsextremistische Szene hinein.“ Deshalb bespreche die Innenministerkonferenz im Moment, wie man mit der möglichen Entwicklung umgehen könne, dass es in Sachsen-Anhalt einen rechtsextremen AfD-Innenminister geben könnte. Zuvor hatte in der Frage nach einem AfD‑Verbotsverfahren Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst seine Forderung (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a9e636d5b4ed46cf0f04ea7/ministerpraesident-von-nrw-das-hat-oeffentlich-bisher-kein-cdu-mensch-gesagt-wuest-prescht-vor-beim-afd-verbotsverfahren.html) nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bekräftigt. Es brauche eine solche Gruppe, „die beweisbare Belege sammelt, was ist das für eine Partei? Das müssen wir erst mal machen“, antwortete Wüst in Lehrte bei Hannover auf eine Zuschauerfrage bei einer CDU-Veranstaltung vor den niedersächsischen Kommunalwahlen. Bisher gebe es so eine gemeinsame Sammlung nicht, und dabei könnten „unterschiedliche Rechtsfolgen“ herauskommen. Wüst betonte zugleich, die Frage nach einem Verbotsverfahren sei keine Haltungsfrage, sondern das Grundgesetz habe zu Recht sehr hohe Hürden definiert für ein Parteiverbot. „Meine persönliche Haltung, davon aber einmal abgesetzt, ist: Wenn es am Ende reicht, eine Partei zu verbieten, weil sie aggressiv-kämpferisch unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet, dann sage ich, lese ich das als Handlungsbefehl“, sagte Wüst.