Welt 29.05.2026
16:55 Uhr

„Lackaffe“ – Verfahren wegen Merz-Beleidung gegen 100 Euro eingestellt


Das Verfahren wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lackaffe“ ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Gleichzeitig beschäftigen noch weitere Beleidigungen gegen den Kanzler die Justiz.

„Lackaffe“ – Verfahren wegen Merz-Beleidung gegen 100 Euro eingestellt

Das Verfahren um die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lackaffe“ durch einen Internetnutzer wurde gegen eine Geldauflage von 100 Euro eingestellt. Darüber berichtet der Berliner „Tagesspiegel“. (verlinkt auf https://www.tagesspiegel.de/politik/prozess-um-kanzler-beleidigung-endet-glimpflich-der-lackaffe-fur-merz-kostet-nur-100-euro-15651246.html) „Die Einstellung setzt voraus, dass das Gericht die Strafbarkeit für gegeben erachtet“, zitiert das Blatt eine Gerichtssprecherin vom Amtsgericht Heilbronn. Der Mann war wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) angeklagt. Das Amtsgericht hatte einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen erlassen, wogegen er Einspruch einlegte. Dies führte zu der Hauptverhandlung. Unklar ist, warum die Staatsanwaltschaft am Donnerstag unmittelbar vor der Hauptverhandlung bekanntgab, dass in der Sache ein Strafbefehl beantragt und verhängt worden war – und ein Hinweis auf den kurzfristig anstehenden Termin vor dem Amtsgericht ausblieb. Eine Sprecherin hatte am Donnerstag mitgeteilt, die Dezernentin sei nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gekommen, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“. Anlass des Verfahrens war einer von fast 400 Kommentaren unter einem Facebook-Post der örtlichen Polizei anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober vergangenen Jahres in Heilbronn. Bei 38 Beiträgen prüfte die Staatsanwaltschaft im Nachgang, ob sie strafbar sind. In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war. Bei der Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article699c111aee35d0f0647c459e/heilbronn-polizei-zeigt-rentner-wegen-pinocchio-kommentar-zu-merz-besuch-an.html) stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, „weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt“, wie sie im Frühjahr mitteilte. Die Kinderbuchfigur Pinocchio ist bekannt dafür, dass seine Nase beim Lügen wächst. Drei weitere Verfahren anhängig Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Heilbronn sind noch drei weitere Beleidigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Merz-Besuch anhängig. Dies berichtet ebenfalls der „Tagesspiegel“. Sie seien jedoch noch nicht abschließend in sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft worden. Es handele sich um Äußerungen wie „H….Sohn“, „Scheiß Kanzler“ und „ftzn fritz“. Die Bezeichnung als „ftzn fritz“ nimmt Bezug auf eine sexuell konnotierte Schmähung der Satire-Partei „Die Partei“ gegen Merz, die unter anderem T-Shirts mit dem Spruch „Ftzn Frtz“ vertreibt. Anmerkung: Dieser Artikel wurde nach Einstellung des Verfahrens um neue Informationen aktualisiert.