Welt 27.05.2026
14:38 Uhr

Kunden verlieren bei spektakulärem Haspa-Einbruch Millionen


Millionenschaden, offene Sicherheitsfragen und ein juristisches Tauziehen: Im Fall des Schließfach-Einbruchs von Norderstedt stellt sich das Oberlandesgericht in Hamburg jetzt hinter die Haspa – und weist die Forderung eines Kunden nach mehr Entschädigung zurück.

Kunden verlieren bei spektakulärem Haspa-Einbruch Millionen

Fast fünf Jahre nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Bankschließfächern in Norderstedt hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage eines Kunden auf eine höhere Entschädigung abgewiesen. Bei der Sicherung des Tresorraums habe es vonseiten der Hamburger Sparkasse (Haspa) keine Pflichtverletzung gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Panten. Anfang August 2021 waren unbekannte Täter mithilfe eines Kernbohrers durch eine Betondecke in den Schließfachraum der Haspa-Filiale eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Die Sparkasse zahlte nur die in den Geschäftsbedingungen festgelegte Maximalentschädigung von 40.000 Euro pro Schließfach. Daraufhin klagten mehrere Schließfachmieter und forderten, dass die Bank die tatsächlich entstandenen Schäden zu zahlen habe. Denn: Der Tresorraum sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der mehr als zwei Dutzend geschädigte Kunden berät und vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf elf Millionen Euro. Das Landgericht Hamburg hatte die Sparkasse im Juni 2023 dazu verurteilt, drei Kunden Verluste in Höhe von 110.000, 100.000 und 68.000 Euro zu ersetzen. Das Geldinstitut habe seine Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt. Als ein Argument wurde herangezogen, dass es wenige Monate vor dem Einbruch in Norderstedt einen missglückten Versuch in einer anderen Haspa-Filiale in Hamburg-Altona gegeben habe. Anhand der Erkenntnisse aus dem Einbruchsversuch hätte die Haspa ihre Filialen besser schützen müssen. Deshalb hafte die Bank für die nachgewiesenen Schäden der Schließfachinhaber, stellte die Zivilkammer fest. Gegen das Urteil ging die Sparkasse in Berufung, unter anderem weil sie überzeugt war, die aufgedeckte Sicherheitslücke nach dem Einbruchsversuch in Altona geschlossen zu haben. Im Gerichtsverfahren ging es laut NDR-Berichten um neu verbaute Bewegungsmelder, die der Haspa als manipulationssicher verkauft worden waren. Drei Gutachter, so der NDR, hätten in dem Verfahren ausgesagt. Sie kamen zu unterschiedlichen Bewertungen, ob die Standards als ausreichend zu bewerten seien oder nicht. Das Oberlandesgericht erklärte nun, die Haspa habe ihren Tresorraum branchenüblich gesichert. „Der Einbruch ist gelungen, also muss die Sicherung schlecht gewesen sein – das ist nicht richtig“, betonte Richter Panten. Es komme ganz zwingend auf die Situation ex ante – also vor dem Einbruch – an. Gegen das Urteil ließ das Oberlandesgericht eine Revision nicht zu. Dagegen kann der Kläger Beschwerde einlegen.