Welt 03.06.2026
10:26 Uhr

Junge Frau überrascht Polizei mit Rückgabe einer prall gefüllten Handtasche


Mehrere tausend Euro Bargeld – und am Ende kein Verlust: In Eckernförde sorgt eine 19‑Jährige für einen seltenen Glücksfall. Während die Polizei oft andere Ausgänge erlebt, kann sich eine Seniorin dieses Mal über eine vollständige Rückgabe freuen.

Junge Frau überrascht Polizei mit Rückgabe einer prall gefüllten Handtasche
Eine Wählerin im Rathaus von San Francisco. Noch liegen keine Ergebnisse vor. Jeff Chiu/AP Photo/Jeff Chiu

Einer 81‑jährigen Frau aus Eckernförde ist beim Einkaufen ihre Handtasche abhanden gekommen – darin: 5750 Euro Bargeld. Was wie der Auftakt zu einem klassischen Diebstahlsfall klingen könnte, endete jedoch anders. Wie die Polizei mitteilt, meldete die Seniorin den Verlust am Montag auf dem Polizeirevier Eckernförde. Sie gab an, ihre Tasche während eines Einkaufs nicht mehr wiedergefunden zu haben. Neben persönlichen Gegenständen befand sich darin eine ungewöhnlich hohe Bargeldsumme. Noch bevor Ermittlungen notwendig wurden, nahm der Fall jedoch eine überraschende Wendung: Eine 19‑jährige Frau erschien kurze Zeit später ebenfalls auf dem Polizeirevier und gab die Handtasche ab. Die Finderin hatte die Tasche entdeckt und sich entschieden, sie unverzüglich bei der Polizei abzugeben. Inhalt und Geldbetrag waren vollständig vorhanden. Damit konnte die Tasche wenig später wieder an ihre rechtmäßige Eigentümerin übergeben werden – ein glücklicher Ausgang, wie ihn Polizeibeamte nicht in jedem Fall erleben. Über die Polizei wurden auch die Kontaktdaten der beiden Frauen ausgetauscht. Sie wollen nun untereinander klären, ob und in welcher Höhe ein Finderlohn gezahlt wird. In Deutschland ist ein solcher Anspruch gesetzlich geregelt, in der Praxis wird er jedoch häufig individuell vereinbart. Trotz des positiven Ausgangs nutzt die Polizei den Vorfall, um erneut vor den Risiken im Alltag zu warnen. Gerade beim Einkaufen kommt es immer wieder zu Verlusten oder Diebstählen von Handtaschen und Geldbörsen. Insbesondere größere Bargeldbeträge erhöhen dabei das Risiko eines erheblichen Schadens. Die Beamten empfehlen deshalb, Taschen und Wertsachen niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Geldbörsen sollten nicht oben in Einkaufstaschen, Körben oder Einkaufswagen abgelegt werden, sondern möglichst körpernah getragen werden. Auch in Restaurants, Kaufhäusern oder anderen Geschäften rät die Polizei davon ab, Taschen an Stuhllehnen zu hängen oder frei zugänglich abzustellen. Generell gilt: Nur so viel Bargeld und Karten mitnehmen, wie tatsächlich benötigt werden.