Die Bahn setzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen rigoros um. Wer sich dort aufhalten will, darf höchstens 0,1 Promille Alkohol im Blut haben. Für Fahrgäste der 1. Klasse liegt die Grenze bei 1,0 Promille, Inhaber der Bahncard 100 können unbegrenzt Alkohol im Bahnhof konsumieren, solange sie ihr Abteil aus eigener Kraft erreichen. Zur Durchsetzung der Maßnahmen fehlt der Bahn leider das Personal, deshalb rechnet sie auf die Ehrlichkeit der Fahrgäste. Auch Bahnmitarbeiter sollen grundsätzlich nüchtern bleiben, Lokführer müssen damit rechnen, dass sie unangekündigt mitten auf der Strecke angehalten werden, um in ein Messgerät zu blasen. Wer unbedingt trinken will, kann und soll das in allen Fernzügen der Bahn tun. Jeder ICE führt eine Abfüllstation mit, die unter der harmlosen Bezeichnung Bordbistro firmiert. Mitgebrachten Alkohol darf man weiterhin jederzeit ohne Mengenbegrenzung trinken, «sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden». Man sollte also im Ruhebereich niemals so laut singen, dass der Sitznachbar nicht mehr telefonieren kann.