Am 22. September 2026 klingelte ein 40-jähriger Deutscher um 13:00 Uhr bei der Bundespolizeiinspektion Magdeburg und erklärte den Beamten, er werde gesucht. Die Bundespolizisten prüften seine Personalien im Informationssystem – und bestätigten: Zwei Vollstreckungshaftbefehle lagen tatsächlich gegen den Mann vor. Das Amtsgericht Magdeburg hatte ihn im Februar 2025 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Restersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Neun Monate später folgte durch dasselbe Amtsgericht eine weitere Verurteilung – ebenfalls wegen Diebstahls, diesmal zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro beziehungsweise 45 Tagen Haft. Die Vollstreckungshaftbefehle erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im August 2026.