Welt 18.08.2026
10:01 Uhr

Er war mit Antisemitismus-Klage gescheitert – Jüdischer Student legt Berufung gegen FU Berlin ein


Das Verwaltungsgericht Berlin hatte seine Klage als unzulässig abgewiesen, nun geht Lahav Shapira in Berufung. Im Kern steht die Frage, ob Studierende den Schutz vor Diskriminierung einklagen können.

Er war mit Antisemitismus-Klage gescheitert – Jüdischer Student legt Berufung gegen FU Berlin ein

Der jüdische Student Lahav Shapira ist wegen seiner gescheiterten Antisemitismus-Klage gegen die Freie Universität (FU) Berlin (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article69c149f28f5761671715cb1d/nach-angriff-berliner-gericht-weist-anti-diskriminierungs-klage-von-juedischem-studenten-ab.html) in Berufung gegangen. Seine Anwältin Kristin Pietrzyk sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass kürzlich die Berufungsbegründung vorgelegt worden sei. Mehrere Verbände begrüßten am Dienstag den Schritt. „Mit seiner Berufung kämpft er nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Sicherheit jüdischer Studierender in Deutschland“, erklärte der Präsident der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, Ron Dekel. Shapira war Anfang 2024 von einem Kommilitonen in einer Bar zusammengeschlagen und schwer verletzt worden (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article69dcd6270695c741e3c2bce4/berufungsprozess-in-berlin-zweieinhalb-jahre-haft-fuer-attacke-auf-juedischen-studenten-lahav-shapira.html) . Wegen des Terrorangriffs der Hamas vom 7. Oktober 2023 auf Israel und des darauffolgenden Gazakrieges war es auf dem Berliner Hochschulgelände immer wieder zu Diskussionen, Raumbesetzungen und körperlichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen gekommen. Vorwurf: Verstoß gegen Hochschulgesetz Shapira warf der FU vor, gegen das Berliner Hochschulgesetz zu verstoßen, weil sie eigentlich Diskriminierungen verhindern und bestehende Diskriminierungen beseitigen müsse. Der Bruder des bekannten Comedians Shahak Shapira beklagte eine antisemitische Stimmung auf dem Campus und sah sich in seinen Grundrechten verletzt. Das Verwaltungsgericht wies im März dieses Jahres die Klage als unzulässig ab. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar, Diskriminierungen vorzubeugen und sie zu beseitigen. Mit diesem gesetzlichen Auftrag sei jedoch kein individuell einklagbares Recht verbunden, hieß es zur Begründung. Diese Argumentation überzeuge nicht, sagte Shapiras Anwältin. Gegen die Entscheidung konnte Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.