Welt 02.06.2026
17:22 Uhr

„Einfallstore für möglichen Missbrauch“ – Unionsfraktion will Selbstbestimmungsgesetz ändern


Fälle wie der von Marla-Svenja Liebich zeigen, welches Potenzial für Missbrauch mit dem Selbstbestimmungsgesetz geschaffen wurde. Die Unionsfraktion will das Gesetz nun noch einmal ändern. Die SPD ist skeptisch.

„Einfallstore für möglichen Missbrauch“ – Unionsfraktion will Selbstbestimmungsgesetz ändern

Die Unionsfraktion dringt auf eine Änderung des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes, mit dem Bürger beim Einwohnermeldeamt ein anderes als das biologische Geschlecht eintragen können. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ laut Vorab-Mitteilung. Die Unionsfraktion unterstützt demnach einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a1d926fae59523b137e4407/drei-bundeslaender-fordern-verschaerfung-des-selbstbestimmungsgesetzes.html) für eine Rechtsverschärfung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz hatte die Ampel-Koalition 2023 das Transsexuellengesetz abgelöst. Seither reicht eine bloße Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Zuvor wurden dafür psychologische Gutachten oder Vorgaben zu geschlechtsangleichenden Eingriffen verlangt. Plum unterstützt nun die Forderung der drei Bundesländer nach einem „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Dieser Vorstoß setze „an der richtigen Stelle an“, sagte er. Entscheidend sei: „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“. Plum verwies auf den Fall Marla-Svenja Liebich. Liebich war – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht. Seit seiner Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt der Rechtsextremist in tschechischer Haft, eine Auslieferung ist beantragt (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article6a1d868423e28d1fd3a5ed03/gerichtsentscheidung-in-tschechien-neonazi-liebich-soll-an-deutschland-ausgeliefert-werden.html) . Zurückhaltend hingegen reagierte das Bundesfamilienministerium, das von der CDU-Ministerin Karin Prien geführt wird. Eine Sprecherin des Familienministeriums verwies auf Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ auf die laufende Evaluierung des Selbstbestimmungsrechts. „Auf Grundlage der Ergebnisse“ der Evaluation würden „sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden“, sagte die Sprecherin. Vor der parlamentarischen Sommerpause werden allerdings keine Ergebnisse dieser Evaluierung vorliegen. Das Familienministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für das Selbstbestimmungsgesetz. Die SPD ist skeptisch, dass es überhaupt einer Änderung bedarf. „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann – das gilt auch für den Fall Liebich“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der „Süddeutschen Zeitung“. Aber wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge macht, dann sehen wir uns die auf jeden Fall an. Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen wird, prüfen wir das und werden gegebenenfalls tätig.“