Drei Bundesländer drängen laut einem Medienbericht auf eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/selbstbestimmungsgesetz/) . Derzeit genügt für eine Änderung des Geschlechtseintrags eine Erklärung beim Standesamt. Zuvor waren dafür zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen sich auf der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg für einen Prüfmechanismus einsetzen. Dieser soll Standesämtern ermöglichen, bei „offenkundigem Missbrauch“ einzugreifen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (verlinkt auf https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/selbstbestimmungsgesetz-mehrere-bundeslaender-setzen-sich-fuer-nachschaerfung-ein-accg-200886781.html) unter Berufung auf einen Beschlussvorschlag. Nach dem Vorstoß der drei Länder soll gesetzlich festgelegt werden, unter welchen objektiv nachvollziehbaren Voraussetzungen Standesämter bei Verdachtsfällen tätig werden können. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) betonte gegenüber der Zeitung, das Gesetz sei für Betroffene ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und Selbstbestimmung. Umso wichtiger sei es, Missbrauch zu verhindern. Jeder Einzelfall könne das Ziel eines respektvollen Umgangs mit Geschlechtsidentitäten gefährden. Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April 2024 verabschiedet. Seit dem 1. November 2025 ist es in Kraft, Anmeldungen bei den Standesämtern waren bereits ab August möglich. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist eine Überprüfung des Gesetzes bis spätestens Ende Juli 2026 vorgesehen. Neue Aufmerksamkeit erhielt die Debatte durch den Fall des Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article69d7b9a094756c37af5a548e/verurteilter-rechtsextremist-liebich-nach-monatelanger-fahndung-in-tschechien-gefasst.html) . Der wegen Volksverhetzung rechtskräftig Verurteilte änderte nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes sein Geschlecht und nahm den Namen Marla-Svenja Liebich an – mutmaßlich auch deshalb, um in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden. Vor Haftantritt floh Liebich ins Ausland, wurde jedoch später festgenommen. Am Montag ordnete ein Gericht in Tschechien die Auslieferung nach Deutschland an.