Formular abgebrochen – und trotzdem soll man zahlen? Vor dieser neuen Masche warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Auf den Portalen verbrauchervorlagen.de, rundfunkbeitragsservices.de und post-kundenportal.com sollen Verbraucherinnen und Verbraucher demnach auch dann zahlen, wenn sie ein Online-Formular nicht zu Ende ausfüllen und keine kostenpflichtige Bestellung abschließen. Sinnvoll sei es, bei der Suche nach Vorlagen aufzupassen, wenn man online etwa eine Vorsorgevollmacht, eine Kündigung oder einen Kaufvertrag erstellen wolle. Aktuell meldeten sich viele Ratsuchende, weil sie durch Zahlungsforderungen verunsichert sind und weitere Mahn- oder Inkassoschreiben befürchten. „Ein angefangenes Formular ist noch lange kein Vertrag“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wer einen Auftrag nicht zu Ende führt und nicht auf einen Bestell-Button klickt, muss auch nichts bezahlen.“ Indes würden Summen zwischen 40 und 60 Euro verlangt, so die Verbraucherzentrale weiter. „Die Fälle reihen sich in ein bekanntes Problem mit privaten Drittanbietern im Internet ein. Wer online nach Nachsendeaufträgen, Angeboten rund um den Rundfunkbeitrag oder behördlichen Dokumenten sucht, landet immer wieder auf kommerziellen Portalen.“ Neu sei die Vorgehensweise nach einem Abbruch: Selbst ohne abgeschlossene Bestellung sollten Betroffene für bereits begonnene Vorgänge zahlen. Was tun bei unzulässiger Geldforderung? Die Fachleute raten in entsprechenden Fällen, die Rechnungen nicht zu begleichen und den Vorgang zu melden: „Ohne wirksamen kostenpflichtigen Vertrag besteht nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg keine Zahlungspflicht.“ Allein die Eingabe persönlicher Daten wie Name und E-Mail-Adresse oder das begonnene Ausfüllen eines Formulars reichten dafür nicht aus. E-Mails, Rechnungen und Mahnungen sollten als Nachweis aufbewahrt werden.