Welt 07.05.2026
12:58 Uhr

„Das wäre das Todesurteil für meine Mutter“ – 100-Jährige soll ihre Wohnung nach 56 Jahren verlassen


Seit 1969 lebt Lilly Rostock in ihrer Wohnung in Köln‑Bickendorf. Jetzt soll die 100-jährige Demenzkranke ausziehen – weil eine Immobiliengesellschaft die Häuser abreißen will. Im Juni fällt die Entscheidung des Amtsgerichts Köln.

„Das wäre das Todesurteil für meine Mutter“ – 100-Jährige soll ihre Wohnung nach 56 Jahren verlassen

Seit fast sechs Jahrzehnten lebt Lilly Rostock in ihrer Wohnung in Köln‑Bickendorf. Jetzt, mit 100 Jahren, soll sie ausziehen. Eine Immobiliengesellschaft will die drei Mehrfamilienhäuser in der Feltenstraße abreißen und durch einen Neubau mit 26 Wohnungen ersetzen. Ende 2024 erhielten Rostock und ihre Tochter Birgit, die gemeinsam mit ihr in der knapp 100 Quadratmeter großen Wohnung lebt, die Aufforderung zur Räumung. Als die Familie nicht auf Alternativangebote reagierte, folgte die Klage. Das berichtete der WDR. (verlinkt auf https://www1.wdr.de/nrw/koeln/koeln-raeumungsklage-100-jaehrige-prozess-100.html) Lilly Rostock sei dement und auf intensive Pflege angewiesen. Ihre Tochter Birgit übernehme nahezu alles – vom Aufstehen über das Gehen bis hin zur Nahrungsaufnahme. Ohne ihre Anwesenheit reagiere die Mutter lautstark. „Das wäre das Todesurteil für meine Mutter“, sagte Birgit Rostock. Ein Umzug sei deshalb undenkbar, so die Familie. „Wenn ein Mensch nicht mehr sein gewohntes Umfeld hat, nicht mehr laufen und sich nicht mehr bewegen kann, dann geht er ein. Es ist wie bei einer Pflanze.“ Auch die Wohnungsgröße spiele eine Rolle: Die angebotenen Alternativen seien nur halb so groß – und damit zu klein, um der Seniorin die nötige Bewegungsfreiheit zu lassen. Richterin deutet Zweifel an der Kündigung an Am Mittwoch verhandelte das Amtsgericht Köln den Fall – allerdings ohne sofortige Entscheidung. Die Verhandlung dauerte lediglich eine halbe Stunde, eine Einigung kam nicht zustande. Die Richterin gab jedoch eine vorläufige Einschätzung ab: Sowohl der gesundheitliche Zustand von Lilly Rostock als auch mögliche formale Mängel bei der Kündigung könnten dafür sprechen, die Räumungsklage abzuweisen. Das Urteil soll am 10. Juni verkündet werden.