Welt 16.10.2026
11:57 Uhr

Das steht im Gutachten zum misshandelten Baby im Fall Stade – Mutter droht Anklage


Nach dem Sechsfachmord von Stade, bei dem Mitarbeiter einer Mutter-Kind-Einrichtung in einem Sorgerechtsstreit erschossen worden sind, liegt ein erstes Gutachten vor. Dabei geht es um den Auslöser des Konflikts.

Das steht im Gutachten zum misshandelten Baby im Fall Stade – Mutter droht Anklage

Zu dem Sechsfachmord in einer Mutter-Kind-Einrichtung von Stade sind weiterhin viele Fragen offen. Eine könnte nun vielleicht annähernd beantwortet werden. Denn der Staatsanwaltschaft Hannover liegt inzwischen ein Gutachten zu den Verletzungen des Säuglings vor, wie ein Sprecher mitteilte. Auslöser der Gewalttat, bei der der in Deutschland geborene 45-jährige Türke Fatih G. sechs Menschen erschoss, war ein Sorgerechtsstreit um das Baby, das zuvor mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt worden war. Laut Gutachten war das damals drei Monate alte Mädchen tatsächlich wegen eines Schütteltraumas behandelt worden. Daraufhin war den Eltern das Sorgerecht entzogen worden. Die Staatsanwaltschaft spricht aufgrund des Gutachtens von einer schweren Kindesmisshandlung. „Die Ermittlungen gegen die Kindesmutter dauern an“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der 34 Jahre alten Frau mit türkischer Staatsangehörigkeit drohe eine Anklage und im Falle einer Verurteilung auch eine Haftstrafe. Ungeklärt ist aber weiterhin, ob sie von den Mordplänen ihres Ehemannes wusste. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet, dass Enise Ö. auf eine sterbende Sozialarbeiterin eingeschlagen haben soll (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article6a9be5f4240b302c8a83a0f1/sechsfachmord-von-stade-ihr-habt-mir-das-kind-genommen-enise-oe-schlug-auf-sterbende-sozialarbeiterin-ein.html) . Gegen Fatih G. kann nicht mehr ermittelt werden. Er nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben. Der Fall von Stade hatte bundesweit für Entsetzen und eine Debatte über mangelnde Kontrollen in Deutschland gesorgt. Denn Fatih G. hätte sich nach den bisherigen Erkenntnissen gar nicht hierzulande aufhalten dürfen. Nicht nur, dass der 45-Jährige in der Türkei gesucht wurde, nachdem er aus der Untersuchungshaft geflohen war. Gegen ihn liefen dort zudem Ermittlungen wegen Kindesmissbrauchs. Fatih G. hielt sich nach seiner Flucht zudem in verschiedenen Ländern auf, wie eine Rekonstruktion ergab (auch WELT berichtete). Unter anderem soll er versucht haben, in Kroatien Asyl zu beantragen, was jedoch abgelehnt worden war. Schließlich reiste er nach Deutschland ein und meldete sich an, obwohl er dafür lediglich ein befristetes Visum aus Lettland vorgelegt haben soll (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a63021f75bf9495cb6ad655/sechsfachmord-und-suizid-stade-schuetze-narrte-die-behoerden-auch-beim-wohnsitz.html) . Die Behörden haben inzwischen eingestanden, dass dies nicht hätte passieren dürfen. Wo sich Fatih G. danach aufhielt und wie er seinen Lebensunterhalt bestritt, ist nicht ganz geklärt. Die Behörden wurden erst im April 2026 auf ihn aufmerksam, nachdem sein Baby in die Medizinische Hochschule Hannover eingeliefert worden war. Dabei war Mitarbeitern der Klinik sein aggressives Verhalten aufgefallen. Ärzte diagnostizierten bei dem Kind eine Hirnblutung und vermuteten als Ursache ein Schütteltrauma – verursacht durch Fatih G., was dieser allerdings stets bestritten hatte. Das Kind musste notoperiert werden. Weil die Eltern dem Eingriff jedoch nicht zustimmen wollten, schaltete das Krankenhaus das Jugendamt ein. Den Eltern war schließlich das Sorgerecht entzogen worden. Ein Gericht entschied, dass die Mutter mit ihrem Kind in der Stader Einrichtung leben soll. Dort wollten Angestellte des zuständigen Jugendamts und der Einrichtung am 29. Juni mit den Eltern in einem Hilfeplangespräch klären, wie es mit dem Kind weitergehen solle. Das Gespräch verlief aber offenbar nicht so, wie Fatih G. es sich vorgestellt hatte. Während des Gesprächs soll er eine Waffe gezogen haben, die er sich zuvor auf dem Schwarzmarkt in Berlin für 4000 Euro besorgt hatte. Vier Frauen und zwei Männer starben. Einsatzkräfte nahmen G. fest, nachdem er in einem Mercedes vom Tatort geflohen war. Der Fall ist auch deshalb so brisant, weil dieser Fluchtwagen – ein Mercedes – von Sylvia S. gefahren wurde, der Schwiegermutter des SPD-Politikers und früheren niedersächsischen Integrationsbeauftragten Denis Kurku (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a4745027917343af06754e5/sechs-tote-in-stade-schwiegermutter-von-spd-migrationsbeauftragtem-fuhr-fluchtwagen.html) . Die 65-Jährige wurde ebenfalls festgenommen, später jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Kurku stand jedoch wegen der familiären Verbindungen unter Druck. Schließlich räumte er seinen Posten als Integrationsbeauftragter auf. So steht es um die Ermittlungen gegen Fluchtwagenfahrerin und Kindsmutter Inwiefern weiter gegen Sylvia S. ermittelt wird, ist nach wie vor unklar. Sie hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Vorfall geäußert. Die Staatsanwaltschaft Stade teilte auf Nachfrage von WELT allerdings mit, dass die Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßliche Fahrerin des Fluchtfahrzeuges sowie die Kindmutter weiter andauern. Die niedersächsischen Ermittlungsbehörden in dem Fall Stade gerieten zusätzlich unter Druck, weil in der Untersuchungshaft Überwachungsmaßnahmen für Fatih G. eingestellt worden waren, obwohl er als suizidgefährdet galt. Nach seinem Tod wurden die Ermittlungen wegen sechsfachen Mordes und der Kindesmisshandlung gegen ihn eingestellt, weil in Deutschland nicht gegen Tote ermittelt werden darf. Das Kind lebt inzwischen in einer anderen Einrichtung, getrennt von seiner Mutter. Ob diese allerdings weiterhin Kontakt zu ihrer Tochter hat, ist ebenso unklar wie die Frage, ob das Mädchen bleibende Schäden durch das Schütteltrauma davongetragen hat. Nur zehn bis 20 Prozent der Babys überleben Fälle mit Schütteltrauma sind vor Gericht oft schwer zu beweisen. Es ist schwierig zu rekonstruieren, wer für das Schütteltrauma eines Kindes verantwortlich ist. Auch wenn ein Baby stundenlang schreit und sich nicht beruhigen lässt, darf es niemals geschüttelt werden. Ansonsten schlägt der Kopf ungeschützt hin und her, Blutgefäße im Gehirn können reißen. Die Folgen reichen von bleibenden Hirnschäden und Behinderungen bis zum Tod. Nach Schätzungen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) überleben nur etwa 10 bis 20 Prozent der betroffenen Säuglinge ohne bleibende Schäden. In Deutschland werden etwa jährlich 100 bis 200 Säuglinge und Kleinkinder mit Schütteltraumata in Kliniken behandelt. Fachleute gehen jedoch von einer hohen Dunkelziffer aus, weil nicht alle betroffenen Kinder medizinisch versorgt werden. Sie vermuten, dass geistige und körperliche Beeinträchtigungen bei Kleinkindern teilweise auf früheres, nie diagnostiziertes Schütteln zurückzuführen sind.