Auf den drastischen Vorwurf, seine Ehefrau bei lebendigem Leib enthauptet zu haben, hat ein Angeklagter vor dem Landgericht München II mit Schweigen reagiert. Seine Verteidigung schloss aber nicht aus, dass der 37-Jährige zu einem späteren Zeitpunkt Angaben machen könnte. Dem Mann aus dem Jemen wird vorgeworfen, die Mutter seiner drei Kinder getötet zu haben, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Außerdem habe Danon Mohammed Saeed G., wie der „Focus“ (verlinkt auf https://www.focus.de/panorama/mann-aus-jemen-angeklagt-buergergeld-fuer-fremde-kinder-kassiert-dann-frau-enthauptet_1a0be937-593b-433f-8734-a3f96c15026f.html) den Mann benennt, ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges verhindern wollen: G. habe fremde Kinder als seine eigenen ausgegeben und für sie unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen. Das Verfahren zeuge, so schreibt das Magazin, „von einer großen Brutalität und einer außergewöhnlich hohen kriminellen Energie“ des Tatverdächtigen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte 2022 zunächst ohne seine Ehefrau als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Schon bei der Einreise habe er zusätzliche Kinder als seine eigenen angegeben, um später nach dem Vorbild seines Bruders in Deutschland mehr Sozialleistungen bekommen zu können. Dieser war 2019 nach Deutschland gekommen und hatte vom deutschen Staat Kindergeld für nichtleibliche Kinder erhalten. Im April 2025 reiste G.s Frau Shahirah A. im Rahmen des Familiennachzugs mit sechs Kindern ein – nur drei stammten jedoch wirklich aus der Beziehung mit dem 37‑Jährigen. Dazu hatte sich der Angeklagte offenbar im Jemen echte Ausweisdokumente mit falschen Personalien beschafft. Immer wieder musste die Polizei ausrücken Schon kurz nach der Ankunft des Opfers soll es in der Wohnung der Familie in Krailling (Landkreis Starnberg) mehrfach zu häuslicher Gewalt und Todesdrohungen gekommen sein. Drei Wochen nach der Einreise der Frau sprach die Polizei dem Mann bereits einen Platzverweis für die gemeinsame Wohnung und das erste von mehreren Kontaktverboten aus. Der Mann setzte seine Drohungen jedoch fort. Die Anzeigen aufgrund der Misshandlungen zog die Frau jedoch entgegen den Aufforderungen ihres Mannes nicht zurück. Stattdessen wollte sich die Frau scheiden lassen und den Sozialleistungsbetrug ihres Mannes und dessen Bruder anzeigen. Wie der „Focus“ berichtet, erhielt G. nach einem entsprechenden Antrag auf Bürgergeld im April 2025 fortan Leistungen in Höhe von rund 3700 Euro. Dass die Ehefrau den Betrug auffliegen lassen wollte, war offenbar ihr Todesurteil: Aus Sicht des Angeklagten „konnte dieses ‚Problem‘ nur durch die Tötung seiner Ehefrau behoben werden“, betonte die Staatsanwältin. Noch einmal habe er seine „Macht“ demonstrieren wollen, heißt es in der Anklage Deshalb habe sich G. am 14. Juni 2025 ein Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge besorgt und in ihrer Wohnung auf die Frau eingestochen. Als das Opfer schwerstverletzt zusammenbrach, habe er der anfangs noch bei Bewusstsein befindlichen Frau den Kopf nahezu vollständig vom Rumpf abgetrennt. „Durch die Zufügung der hiermit verbundenen körperlichen und seelischen Qualen wollte er die Geschädigte für ihr Verhalten bestrafen und dieser noch im Tod seine Macht über sie demonstrieren“, betonte die Staatsanwältin. Anschließend habe der Mann seine anwesende, vier Jahre alte Tochter auf dem Arm nach draußen getragen und selbst die Polizei gerufen. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil könnte am 9. Oktober gesprochen werden. Aktuell sitzt der mutmaßliche Täter in U-Haft. Laut „Focus“ wurde G. nach der Tat bereits psychiatrisch untersucht. Wörtlich heißt es in dem Artikel: „Dem Gutachten zufolge liegen keine Hinweise darauf vor, dass Danon Mohammed Saeed G. zur Tatzeit vermindert schuldfähig oder sogar schuldunfähig war. Im Umkehrschluss bedeutet das: Der Angeklagte war fähig, das Unrecht der Tat einzusehen.“