SpOn 19.05.2026
07:48 Uhr

»New York Times« verklagt Pentagon erneut wegen Medienrichtlinien


Im US-Verteidigungsministerium gilt seit einigen Monaten eine strikte Begleitpflicht für Medienschaffende. Die »New York Times« sieht darin einen Angriff auf die Pressefreiheit.

»New York Times« verklagt Pentagon erneut wegen Medienrichtlinien

Die US-Zeitung »New York Times« hat das Pentagon erneut wegen Zugangsbeschränkungen für Medienschaffende verklagt. Das Blatt wirft dem Verteidigungsministerium vor, mit einer strikten Begleitpflicht gegen die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit zu verstoßen.

Die Klage wurde am Montag bei einem Bundesgericht in Washington eingereicht und richtet sich gegen eine im März eingeführte Regelung. Demnach müssen Reporter ihren Besuch im Pentagon vorab telefonisch oder per E-Mail anmelden, auf eine Rückmeldung warten, sich von einem offiziellen Mitarbeiter begleiten lassen, ihre Fragen stellen – und das Gebäude anschließend wieder verlassen. Die »New York Times«  sieht darin eine »unzulässige Belastung« der Pressearbeit.

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Dies sei »ein verfassungswidriger Versuch des Pentagon, unabhängige Berichterstattung über militärische Angelegenheiten zu verhindern«, erklärte Zeitungssprecher Charlie Stadtlander in einer E-Mail an die Nachrichtenagentur AP. Die Amerikaner hätten ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Regierung agiere und welche Entscheidungen das Militär in ihrem Namen treffe, sagte er.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums, Sean Parnell, wies die Vorwürfe zurück. Die Klage sei ein Versuch der Zeitung, »an geheim eingestufte Informationen zu gelangen«. Die geltende Regelung sei »vollkommen rechtmäßig« und diene dazu, nationale Sicherheitsinteressen vor »rechtswidriger strafbarer Weitergabe« zu schützen, sagte Parnell.

Die Auseinandersetzung ist Teil eines seit Monaten schwelenden Konflikts über den Umgang des Pentagon mit der Presse unter US-Präsident Donald Trump. Verteidigungsminister Pete Hegseth hat den Zugang zum Pentagon für Medien schrittweise eingeschränkt, etwa durch Begleitpflichten in bestimmten Bereichen des Gebäudes. Im Oktober setzte das Ministerium zudem umfassende Regeln in Kraft, die es erlauben, Journalistinnen und Journalisten als »Sicherheitsrisiko« einzustufen und ihre Zugangsausweise zu entziehen.

Gericht kassierte wesentliche Teile der Beschränkungen

Bereits im Dezember hatte die »New York Times« dagegen geklagt. Mitarbeitende des Blatts und Vertreter anderer Medien weigerten sich, die neuen Auflagen als Voraussetzung für eine Akkreditierung zu akzeptieren, und stellten ihre Arbeit aus dem Pentagon heraus ein. Das Ministerium vergab die dortigen Arbeitsplätze anschließend an eine neu zusammengestellte Presseschar. Im März gab Bundesrichter Paul Friedman der Zeitung in zentralen Punkten recht und kassierte wesentliche Teile der ursprünglichen Beschränkungen.

Das Verteidigungsministerium reagierte mit einer Übergangsregelung, die unter anderem die ständige Begleitung von Reportern vorschreibt. Zugleich wurde ein seit Langem bestehender Arbeitsbereich für Medienvertreter im Pentagon geschlossen. Auch gegen diese Interimsregeln schritt Richter Friedman ein und erklärte zentrale Punkte für unzulässig. Das Ministerium rief daraufhin ein Berufungsgericht an – eine Kammer von drei Richterinnen und Richtern ließ die Begleitpflicht bis zum Abschluss des Verfahrens vorerst in Kraft.

Mit der neuen Klage, die die »New York Times« gemeinsam mit ihrem Pentagon-Korrespondenten Julian E. Barnes eingereicht hat, soll nun explizit die Begleitpflicht selbst als verfassungswidrig angegriffen werden. In der Klageschrift ist von einer »offensichtlich vergeltenden« Politik die Rede. Das Ministerium verfolge das Ziel, allen Medien den Zugang zu verwehren, die nicht ausschließlich wohlwollend berichten. Eine solche Praxis sei »offenkundig verfassungswidrig«, heißt es in dem Dokument.

asc/AP