SpOn 22.05.2026
12:52 Uhr

»Kaiserreichsgruppe«: Drei Unterstützer verurteilt


Während der Coronapandemie wollte die »Kaiserreichsgruppe« den damaligen Gesundheitsminister Lauterbach entführen. Drei Unterstützer wurden nun schuldig gesprochen. Ihre Vorstellungen bezeichnete der Richter als »bizarr«.

»Kaiserreichsgruppe«: Drei Unterstützer verurteilt

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat drei Unterstützer der sogenannten Kaiserreichsgruppe verurteilt. Ein 62-Jähriger wurde am Donnerstag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Ein 60-Jähriger und ein 71-Jähriger wurden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verurteilt.

Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren und drei Monaten, zuvor hatte es eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben.

Das Verfahren habe eine Aufarbeitung der Corona-Spätfolgen zum Gegenstand gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl. Die sogenannte Kaiserreichsgruppe hatte während der Coronapandemie einen Umsturz und die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) geplant. Sie wurde 2022 von den Behörden zerschlagen, bundesweit gab es schon diverse Prozesse gegen Mitglieder.

»Krude und bizarre politische Vorstellung«

»Die Gruppe habe bürgerkriegsartige Zustände hervorrufen wollen, um sodann auf der Grundlage der Reichsverfassung von 1871 eine neue gesellschaftliche Ordnung aufzubauen«, zitierte ein Gerichtssprecher aus der Urteilsbegründung. Richter Bösl sprach demnach von einer »kruden und bizarren politischen Vorstellung«.

Der 62-Jährige erstellte dem Gericht zufolge verschiedene Konzepte für die Gruppierung und »überarbeitete« unter anderem die Verfassung von 1871. Er erklärte sich bereit, nach dem Umsturz als Umweltminister tätig zu sein, so der Vorsitzende Richter Bösl.

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Der 71-Jährige fungierte demnach als Administrator von Chatgruppen und verfasste unter anderem einen Brief an Kremlchef Wladimir Putin. Er wäre im Falle des erfolgreichen Umsturzes zum Minister für öffentliche Arbeiten ernannt worden. Auch der 60-jährige Angeklagte sagte seine Mitwirkung zu und bot an, ein Ministeramt zu übernehmen.

In seiner Urteilsbegründung erklärte Bösl dem Gerichtssprecher zufolge, es sei zwar fraglich, ob tatsächlich Erfolgsaussichten bestanden hätten, das Deutsche Reich wiederzuerrichten. Das sei aber nicht Voraussetzung für die Strafbarkeit. Jeder dürfe »spinnen«, wie er wolle, so der Richter. Die Grenze sei dort erreicht, wo Waffengewalt eingesetzt werden solle. Diese Grenze sei hier weit überschritten gewesen.

sol/dpa/AFP