SpOn 10.09.2026
17:15 Uhr

Wohnung in Berlin-Neukölln: Bezirk darf befristete Vermietung untersagen


Heizung, Möbel, WLAN inklusive, zeitlich befristet – und dafür dreimal teurer als üblich: Das war das Angebot einer Vermieterin in Berlin. Ein Gericht entschied nun: Unter bestimmten Bedingungen darf der Bezirk dies untersagen.

Wohnung in Berlin-Neukölln: Bezirk darf befristete Vermietung untersagen

Die Entscheidung könnte auf dem angespannten Wohnungsmarkt der Hauptstadt etwas Entlastung bringen: Der Berliner Bezirk Neukölln darf Eigentümern verbieten, in einem sogenannten Milieuschutzgebiet Wohnungen auf Zeit möbliert zu vermieten, wenn diese vorher dauerhaft vermietet waren. Denn dabei handelt es sich um eine Nutzungsänderung, die genehmigt werden muss, wie das Verwaltungsgericht entschied . Geklagt hatte eine Vermieterin von 15 Wohneinheiten.

Die Frau hatte die 15 Wohnungen befristet und möbliert vermietet und dafür sogenannte All-in-Mieten von durchschnittlich 23,26 Euro bis 32,63 Euro pro Quadratmeter kassiert (inklusive Heiz- und Betriebskosten, WLAN, Möbel). Die gebietstypische Warmmiete liegt ohne Möblierung laut Gericht bei 10,37 Euro pro Quadratmeter. Der Bezirk untersagte der Frau am 22. Dezember 2025 die befristete und möblierte Vermietung, die Wohnungseigentümerin klagte.

Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage nun zurück. Die auf drei bis maximal zwölf Monate befristete Vermietung der möblierten Wohnungen könne dazu führen, dass die ansässige Wohnbevölkerung verdrängt werde, hieß es in einer Pressemitteilung. Daher liege eine milieuschutzrechtlich relevante Nutzungsänderung vor, für die eine Genehmigung erforderlich sei.

Mehr zum Thema

Diese sei der Wohnungseigentümerin nicht unbedingt zu erteilen, da die Wohnungen mit ihrem Geschäftsmodell zum Beispiel für Haushalte mit Kindern und einkommensschwache Haushalte nicht mehr bezahlbar seien. Ihr Vorgehen habe daher eine »verdrängende Wirkung« und entspreche nicht den Zielen der Milieuschutzverordnung. Die Wohnungseigentümerin hatte argumentiert, dass ihre Wohnungen weiterhin zu Wohnzwecken genutzt würden und damit keine milieuschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sei.

Das Baugesetzbuch erlaubt es Kommunen, Gebiete als Milieuschutzgebiete auszuweisen. Modernisierungen oder Nutzungsänderungen müssen dort genehmigt werden. Die Gemeinde darf auch bestimmen, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt werden muss. Es gibt Milieuschutzgebiete nicht nur in Berlin, sondern in vielen Städten.

Gegen das Berliner Urteil kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgegangen werden.

Kein Thema beschäftigt Berlin vor der Abgeordnetenhauswahl im September so sehr wie das Wohnen. Die Probleme auf dem Mietmarkt sind riesig. Lesen Sie hier , was Berlinerinnen und Berliner erleben und wie die Politik ihnen helfen will.

sol/AFP/dpa