SpOn 05.06.2026
17:54 Uhr

Westerland: Zwei Haftbefehle nach Schüssen auf Sylter Barber-Shop


Die Polizei ermittelt gegen einen 15-Jährigen und einen 23-Jährigen, die einen Barbershop auf Sylt angegriffen haben sollen. Die Hintergründe der Tat sind noch unklar.

Westerland: Zwei Haftbefehle nach Schüssen auf Sylter Barber-Shop

In einer Einkaufsstraße in Westerland auf Sylt wurden am Mittwochvormittag mindestens drei Schüsse auf einen Barbershop abgegeben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg sind nun zwei Haftbefehle erlassen worden. Gegen einen 15-Jährigen werde wegen versuchten Totschlags ermittelt, gegen einen 23-Jährigen wegen Beihilfe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Verletzt wurde bei dem Vorfall nach Polizeiangaben niemand. Der 15-Jährige steht unter dringendem Verdacht, geschossen zu haben. Er wurde danach am Bahnhof von Einsatzkräften aufgegriffen. Der 23-Jährige, der eine scharfe Schusswaffe bei sich trug, war bereits zuvor festgenommen worden.

Eine Reporterin der Nachrichtenagentur dpa hatte am Mittwoch in der Strandstraße ein Loch in der Scheibe eines Friseursalons gesehen. Der Bereich sei abgesperrt, viele Polizisten seien vor Ort, hatte die Reporterin berichtet. Der Tatort war weiträumig abgesperrt worden.

Die Hintergründe der Tat sind unklar. Nach Angaben der Polizei wird dem 23-jährigen Mann zur Last gelegt, mit dem 15-jährigen Jugendlichen nach Sylt gefahren zu sein und dort dessen Tatausführung zumindest gefördert zu haben. Der Jugendliche wird auch beschuldigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.

Der Erwachsene war nach Angaben der Staatsanwaltschaft nach seiner Festnahme am Mittwoch zunächst wieder freigelassen worden. Dann habe er – vermutlich in Niebüll – randaliert und sei am Donnerstag erneut festgenommen worden. Den Jugendlichen habe die Polizei am Mittwoch in Gewahrsam genommen, weil er seine Wohnunterkunft eigenmächtig verlassen habe. Erst am Donnerstag sei er als Tatverdächtiger festgenommen worden, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Nach Artikel 104 des Grundgesetzes darf jemand, der wegen einer Straftat festgenommen wird, nur nach Erlass eines Haftbefehls über den folgenden Tag hinaus in Haft gehalten werden.

czl/dpa