SpOn 25.03.2026
11:40 Uhr

Urteil in Berlin: Mitglieder von Hamas-Untergrundzelle sollen für mehrere Jahre in Haft


Vier Mitglieder der radikalislamischen Hamas sind in Berlin zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen Waffendepots für Anschläge angelegt haben.

Urteil in Berlin: Mitglieder von Hamas-Untergrundzelle sollen für mehrere Jahre in Haft

Das Kammergericht Berlin hat vier Männer als Mitglieder der islamistischen Hamas zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts waren die 36- bis 58-Jährigen als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Terrororganisation in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich »zur vollen Überzeugung des Senats« bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch.

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Das Kammergericht der Hauptstadt verhängte die Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte.

Laut Bundesanwaltschaft sollen die vier Mitglieder der sogenannten Qassam-Brigaden am Aufbau eines logistischen Netzwerks für Anschläge auf jüdische oder israelische Einrichtungen mitgearbeitet haben – in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die Waffenlager sollen sich in Polen, Bulgarien und Dänemark befunden haben.

Angeblich nur ein »privater Waffenhandel«

Die vier Männer wurden im Herbst vergangenen Jahres festgenommen. Drei hatten überwiegend in Deutschland, einer hauptsächlich in den Niederlanden gelebt. Die Angeklagten hatten bestritten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier Männer hatten auf Freispruch plädiert.

Der Hauptangeklagte räumte im Prozess ein, ein Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Es habe sich aber nur um einen »privaten Waffenhandel« gehandelt. Das sei ein Fehler gewesen, sagte der 43-Jährige in seinem Schlusswort vor Gericht. Er bestritt jedoch vehement, als Mitglied der Hamas gehandelt zu haben.

Die Ankläger hatten Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren gefordert.

Verdeckte Ermittlungen führten auf die Spur der Angeklagten

Die Bundesanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem Pilot-Verfahren gesprochen. Erstmals in Deutschland seien Personen dem Anklagevorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, sagte Bundesanwalt Jochen Weingarten damals.

Laut eigenen Angaben hatte die Bundesanwaltschaft kurz nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt für Verfassungsschutz einen Hinweis erhalten »zu einer konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland«. Daraufhin seien verdeckte Ermittlungen aufgenommen worden. Diese führten schließlich dazu, dass die vier im Libanon gebürtigen Beschuldigten festgenommen wurden.

ala/dpa