Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat nach einem tödlichen Schuss bei einer Übung der Spezialeinheit der Bundespolizei, der GSG 9, einen Strafbefehl beantragt. Dem Schützen vom Truppenübungsplatz Putlos (Kreis Ostholstein) werde fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Zuerst berichteten die »Lübecker Nachrichten« .
Am 11. Mai war es während eines Trainings der GSG 9 zu dem tödlichen Vorfall gekommen. Der Angeschuldigte soll beim Schießtraining aus Unachtsamkeit anstelle der vorgesehenen Platzpatronen ein Magazin mit scharfer Munition in sein Dienstgewehr geladen haben.
Gericht muss über Strafbefehl entscheiden
Während des Trainings habe er entsprechend des vorgesehenen Szenarios einen Schuss auf einen anderen Übungsteilnehmer abgegeben. Der scharfe Schuss traf einen Angehörigen der GSG 9 tödlich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schützen vor, beim Laden des Gewehrs nicht sorgfältig genug gewesen zu sein.
Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein muss nun über den Strafbefehl entscheiden. Zur Höhe der beantragten Strafe äußerte sich die Behörde nicht.
