SpOn 02.06.2026
14:49 Uhr

Pflegeversicherung: Pflegebedürftige erhalten oft keine Zahnvorsorge


Menschen, die gepflegt werden, erhalten einer Auswertung zufolge zu selten die Vorsorge, die sie benötigen. Dabei können Ärzte diese sogar gesondert abrechnen. Patientenschützer nennen den Zustand »nicht hinnehmbar«.

Pflegeversicherung: Pflegebedürftige erhalten oft keine Zahnvorsorge

Viele pflegebedürftige Menschen erhalten häufig nicht die notwendige zahnärztliche Vorsorge. Das geht aus einer Untersuchung der Krankenkasse Barmer hervor. Besonders groß seien die Defizite bei Menschen in Pflegeheimen, wenn die Einrichtungen keinen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten hätten.

Den Angaben zufolge stellten Zahnärzte 2024 bundesweit bei etwas mehr als einem Viertel der Pflegeheimbewohner, die bei der Barmer versichert waren, deren Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Hintergrund ist die Einführung neuer Gebührennummern vor acht Jahren, die es Zahnärzten seitdem ermöglichen, diese Vorsorge bei Pflegebedürftigen abzurechnen. So verdoppelte sich von 2019 bis 2024 die Inanspruchnahme dieser Leistungen bei Heimbewohnern in etwa auf je über 25 Prozent. Bei ambulant Pflegebedürftigen verblieb die Quote auf dem niedrigen Niveau von rund drei Prozent.

Rund 80 Prozent dieser Vorsorgeleistungen wurden in Pflegeheimen erbracht, die Kooperationsverträge mit Zahnärzten abgeschlossen hatten. Solche Verträge gab es aber in nicht mal jedem zweiten Pflegeheim. Auf Einrichtungen ohne solche Vereinbarungen entfielen nur zwei Prozent der in Anspruch genommenen Untersuchungen.

Starke regionale Unterschiede

Zugleich stellte die Krankenkasse erhebliche regionale Unterschiede fest: Bei stationär Pflegebedürftigen reichte die Inanspruchnahme der Vorsorgeleistungen 2024 von 16,8 Prozent in Niedersachsen bis 45,5 Prozent in Berlin. Auch Hamburg (42,7) und Sachsen (42,6) wiesen vergleichsweise hohe Werte auf.

Bei ambulant Pflegebedürftigen lag die Rate deutlich niedriger. Dabei lag Sachsen mit neun Prozent deutlich vor allen westlichen Bundesländern, die jeweils unter drei Prozent blieben. In den östlichen Bundesländern sei die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen grundsätzlich höher, hieß es.

»Für stationär Pflegebedürftige ist der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich«, erklärte der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub. »Deshalb gibt es eine Versorgungslücke, wenn sie nicht vor Ort untersucht werden.« Straub forderte mehr Kooperationen zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten. Auch für ambulant Pflegebedürftige sei die Situation »besorgniserregend«, erklärte Reportautor Michael Walter. Zur Behebung der Defizite bestehe »Handlungsbedarf«.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte Pflegeeinrichtungen und kassenärztliche Vereinigungen. Oft hake es auch bei bestehenden Kooperationsverträgen, erklärte Vorstand Eugen Brysch. In Pflegeheimen fühle sich niemand mehr für Zahnarztkontakte zuständig. Dieser Zustand sei »nicht hinnehmbar«. Hilfsbedürftige Menschen seien darauf angewiesen, dass Ärzte zu ihnen kämen, erklärte Brysch. Es müsse eine Versorgungspflicht von Zahnärzten gegenüber den Patienten geben.

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Die Barmer nutzte für ihren sogenannten Zahnreport anonymisierte Abrechnungsdaten von Versicherten ab 65 Jahren aus den Jahren 2013 bis 2024. Die Folgen mangelnder Mundgesundheit sind Mangelernährung, Gewichtsverlust und Schwäche, was insbesondere für pflegebedürftige Menschen schwerwiegende Auswirkungen haben kann.

cbn/AFP