Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Berater der Bundesregierung fordern mehr Entschlossenheit bei den Sozialreformen. Das geht aus dem neuen Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats hervor, auch »Wirtschaftsweise« genannt. Das Dokument liegt dem SPIEGEL vor.
»Wenn nicht rasch gehandelt wird, werden fortlaufende Beitragssatzerhöhungen notwendig sein«, schreiben die Experten. Der Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge dürfte sich nach Berechnungen des Rats sogar noch weiter beschleunigen. Handele die Regierung nicht, dürften die Beiträge bis 2030 auf 45,4 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts ansteigen und bis 2040 sogar auf 49,7 Prozent, also nahezu auf die Hälfte. Aktuell sind es 42,3 Prozent, vor 20 Jahren waren es weniger als 40 Prozent. Die Beiträge werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt.
Radikaler Rückschnitt der Pflegeversicherung
Steigende Sozialbeiträge erhöhen tendenziell die Arbeitskosten. In den kommenden Jahrzehnten könnte diese Entwicklung das ohnehin nur geringe erwartete Wirtschaftswachstum weiter »merklich dämpfen«, heißt es in dem Gutachten. Für 2026 etwa gehen die Experten nur von einem Wachstum von 0,5 Prozent aus, für 2027 erwarten sie 0,8 Prozent.
Als Gegenmaßnahme empfehlen die Ökonominnen und Ökonomen der Bundesregierung teils radikal anmutende Gegenmaßnahmen. Das betrifft vor allem die Soziale Pflegeversicherung (SPV). Dort sind die Ausgaben besonders stark gestiegen, von gut 30 Milliarden im Jahr 2015 auf knapp 74 Milliarden Euro 2025. Um diesen Kostenanstieg zu bremsen, sollte das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung drastisch zurückgeschnitten werden.
Die wichtigsten Empfehlungen der »Wirtschaftsweisen«:
Die bisherigen »Leistungszuschläge« für Menschen in stationärer Pflege (im Volksmund auch »Pflegeheimzuschüsse« genannt) sollten ersatzlos gestrichen werden. Bislang bekommen Pflegebedürftige in Heimen von Pflegeversicherung prozentuale Zuschüsse zu den Pflege-Eigenanteilen, die sie selbst tragen müssen. Die Eigenanteile waren in den vergangenen Jahren besonders rasant gestiegen und sind für viele Betroffene eine erhebliche Belastung (mehr dazu lesen Sie hier). Mit der Komplettstreichung der Zuschüsse gehen die Experten noch weiter als die bislang bekannt gewordenen Pläne des Gesundheitsministeriums. Ministerin Nina Warken (CDU) will Medienberichten zufolge die Zuschüsse erst später als bisher zahlen. Auch diese Pläne hatten bereits für massive Kritik gesorgt (mehr dazu lesen Sie hier). Der Sachverständigenrat hält die Zuschüsse für nicht zielgenau, weil auch Heimbewohner diese bekommen, die selbst über Rücklagen verfügen.
Ebenfalls wegfallen soll der sogenannte »Entlastungsbetrag«: Gemeint ist ein monatlicher Pauschalbeitrag von bis zu 131 Euro, den Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten und verwenden können für Unterstützungsleistungen im Alltag, also etwa Haushaltshilfen oder ähnliche Leistungen. Die Ökonomen finden die Maßnahme nicht zielgenau, zudem sei der bürokratische Aufwand sehr hoch.
Die Einstufung der Pflegegrade sollte restriktiver als bisher erfolgen. Der Sachverständigenrat plädiert dafür, zu den strengeren Einstufungskriterien zurückzukehren, die vor der letzten großen Pflegereform von 2017 galten. Damals wurde das System der Pflegestufen, in dem vor allem Demenzkranke unzureichend versorgt wurden, durch ein System mit fünf Pflegegraden ersetzt. Dass die bis dahin geltenden strengeren Schwellenwerte aufgeweicht wurden, so die Wirtschaftsweisen, sei ursächlich für den drastischen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen seither.
Zudem soll eine funktionierende Kapitaldeckung innerhalb der Pflege aufgebaut werden. Dafür soll der Pflegevorsorgefonds reformiert werden. Das ist ein Milliarden-Puffer, der innerhalb der Pflegeversicherung angelegt wurde, um die Kosten des demografischen Wandels besser zu bewältigen. Der Fonds müsse besser abgesichert werden gegen Übergriffe der Politik und benötige eine sinnvollere Anlagestrategie. Bislang habe der Fonds gerade einmal zwei Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaftet.
Wichtig ist: Analysen des Sachverständigenrats haben für die Bundesregierung keine bindende Wirkung.
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Vorschläge für die Sanierung des Gesundheitssystems
Ausführlich behandelt das Gutachten auch die Kostenlawine im Gesundheitssystem. In den vergangenen zwei Jahrzehnten seien die Ausgaben um knapp 64 Prozent gestiegen, die Einnahmen hingegen lediglich um 31 Prozent. Die Expertinnen und Experten mahnen folgende Reformen an:
Die noch von der Ampelkoalition beschlossene Krankenhausreform dürfe nicht weiter verwässert und müsse entschlossen vorangetrieben werden. Dieser Umbau der Krankenhauslandschaft – Konzentration auf wenige große Standorte statt vieler kleiner Kliniken – habe das Potenzial, Mittel zu sparen und zugleich die Qualität der gesundheitlichen Versorgung zu verbessern.
Mehr Mittel für die Prävention: Weil gesundheitsschädigendes Verhalten wie Rauchen und der Konsum gesundheitsschädigender Lebensmittel in Deutschland verbreiteter sind als anderswo, müsse mehr getan werden für die Gesundheitsbildung in Kitas und Schulen. Auch die Werbung für gesundheitsschädliche Produkte müsse viel stärker reguliert werden.
Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung soll wachsen: Seit 2017 ist dieser auf 14,5 Milliarden Euro im Jahr festgelegt; dieser Betrag wurde seitdem weder an die Inflation noch an die starken Ausgabenanstiege angepasst. Die Regierungsberater mahnen nun, dieser Zuschuss sei deutlich zu niedrig. Unter anderem sollte der Bund mehr Geld für die Versicherung von Bürgergeldempfängern überweisen. Zudem müsste der Zuschuss »dynamisiert«, also jedes Jahr automatisch angehoben werden.
Die Bundesregierung plant aktuell allerdings das genaue Gegenteil. Das Sparpaket zur kurzfristigen Beitragsstabilisierung der Krankenkassen sieht sogar eine Senkung der Zahlungen des Bundes vor. Mehr zu den Hintergründen dieses Vorgangs lesen Sie hier .
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