Die katholischen Bischöfe der Vereinigten Staaten haben entsetzt auf die Ankündigung einer live übertragenen Hinrichtung durch das US-Militär reagiert.
Mit Blick auf die für den 3. Dezember angesetzte Erschießung eines islamistischen Attentäters erklärte der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Erzbischof Paul Coakley: »Schockiert und mit großer Traurigkeit habe ich von der Entscheidung des Kriegsministeriums erfahren, die Hinrichtung von Nidal Hasan öffentlich live zu übertragen.« Hasans Taten könnten zwar keinesfalls gebilligt werden, so Coakley. »Aber diese Entscheidung ist die barbarische Förderung einer Kultur des Todes und muss überdacht werden.« Eine derartige öffentliche Hinrichtung werde »das moralische Gefüge unserer Nation weiter untergraben und das Gewissen ihres Volkes ruinieren«, warnte der Erzbischof.
Uno: Öffentliche Hinrichtung ist Folter
Auch die Vereinten Nationen haben Kritik an dem geplanten Livestream der Hinrichtung geübt. »Die Liveübertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen«, erklärte das Büro des Uno-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Laut der Uno-Antifolterkonvention stellen öffentliche Hinrichtungen »eine Form von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung« dar.
US-Präsident Donald Trump hatte das Erschießungskommando für Hasan erst zu Wochenbeginn gebilligt. Dass die Hinrichtung öffentlich stattfinden soll, kündigte US-Verteidigungsminister Pete Hegseth am Donnerstag in einem Videointerview mit einem rechtsgerichteten Influencer an. Hegseth sagte, Hasan bekomme »ein Erschießungskommando mit Soldaten (…), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist«. Ein Pentagon-Mitarbeiter bestätigte auf Anfrage, dass die Hinrichtung »live übertragen« werden soll.
Nidal Hasan, Ex-Angehöriger des US-Militärs, hatte 2009 auf einem Stützpunkt in Texas 13 Menschen erschossen und Dutzende weitere verletzt. Die als Terroranschlag gewertete Tat geschah wenige Wochen vor einem geplanten Einsatz in Afghanistan. Hasan, der sich selbst als dschihadistischen Kämpfer bezeichnete, wurde 2013 zum Tode verurteilt. Die Erschießung des 56-Jährigen wäre die erste Hinrichtung durch das US-Militär seit 1961.
Die Rechtsgrundlage für Erschießungskommandos geht auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1879 zurück. Damals entschieden die Richter einstimmig, dass eine Hinrichtung durch ein Erschießungskommando keine »grausame und ungewöhnliche Strafe« ist. Derzeit sind Hinrichtungen durch ein Erschießungskommando in fünf Bundesstaaten erlaubt. Donald Trump erklärte Anfang dieses Jahres, seine Regierung werde Erschießungskommandos auch im föderalen Gefängnissystem zulassen.
