SpOn 18.05.2026
11:40 Uhr

Niedernhall: Kind auf Parkplatz überfahren, 18-Jähriger wegen Mordes verurteilt


Ein Zwölfjähriger wurde auf dem Parkplatz eines Supermarkts getötet. Im Prozess spricht die Verteidigung von einem Fahrfehler des Angeklagten. Doch für das Gericht war es Mord.

Niedernhall: Kind auf Parkplatz überfahren, 18-Jähriger wegen Mordes verurteilt

Nach dem Tod eines zwölfjährigen Jungen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall ist ein 18-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht in Heilbronn verhängte eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Zudem wird dem Heranwachsenden seine Fahrerlaubnis entzogen. »Das Geschehen als solches ist unbegreiflich«, sagte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Jahre Jugendstrafe plädiert. Die Verteidigung hatte von einem tragischen Unfall infolge eines Fahrfehlers gesprochen und lediglich sogenannte Zuchtmittel gefordert, also etwa bestimmte Auflagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte weit über die kleine Gemeinde im Nordosten Baden-Württembergs hinaus Entsetzen ausgelöst. Der Zwölfjährige war am 11. September 2025 auf dem Parkplatz eines Supermarktes von dem 18-Jährigen mit dessen Auto überfahren worden und noch am Unfallort gestorben. Dem Geschehen war ein Streit zwischen dem Zwölfjährigen und einem Freund des Angeklagten vorausgegangen.

Zunächst wegen Totschlags angeklagt

Der 18-Jährige handelte der Anklage zufolge aus Wut und Rache. Er habe den Jungen mit seinem Wagen verfolgt, angefahren und mehr als 20 Meter mitgeschleift.

Die Verteidigung sprach im Prozess von einem Unfall. Der Angeklagte hatte über seinen Anwalt erklärt, er habe den Parkplatz nach dem Streit lediglich verlassen wollen. Wegen mangelnder Erfahrung mit seinem neuen Auto sei es zu einem Fahrfehler gekommen. Die Jungen habe er nicht gesehen. »Ich spürte nur einen Schlag, als wäre ich gegen einen Bordstein gefahren«, so der 18-Jährige.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst von Totschlag ausgegangen, hatte den Vorwurf im Laufe der Ermittlungen jedoch auf Mord verschärft. Der Fall wurde vor der Großen Jugendkammer verhandelt. Teile des Prozesses und auch die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Angeklagte vor Gericht nicht automatisch als Erwachsene angesehen. Der Gesetzgeber betrachtet sie als Heranwachsende.

wit/dpa