Man kann es ja mal versuchen… Die Polizei hat in Rheinland-Pfalz einen 71-Jährigen aus dem Verkehr gezogen, der schon über zwei Jahrzehnte ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist. Der Fahrer gab bei einer Kontrolle am Mittwoch in Neuhofen an, dass ihm seine Fahrerlaubnis vor etwa 26 Jahren entzogen worden sei und er seitdem keine neue mehr beantragt habe, aber weiterfahre.
Gegen den 71-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Fahrzeugschlüssel sei sichergestellt worden, hieß es. Ob auch das Auto eingezogen wird, soll noch geprüft werden.
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Ahndung von Verkehrsdelikten: Beschwerde zum Punktehandel gescheitertVon Dietmar Hipp, Karlsruhe3 Min
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Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sind Straftaten im Straßenverkehr, wie etwa Alkohol am Steuer oder Unfallflucht. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, der Führerschein ist das Dokument, welches dies dokumentiert. Während die Abgabe des Führerscheins nicht automatisch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht und der Schein nach Ablauf der Frist automatisch in die Hände des Besitzers zurückgeht, ist es im umgekehrten Fall anders. Wem die Fahrerlaubnis entzogen wird, der muss auch seinen Führerschein abgeben. Wer dann wieder fahren will, muss die Fahrerlaubnis neu beantragen. Diese bekommt er dann erst nach Ablauf einer Sperrfrist und oft auch dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch Idiotentest genannt.
