SpOn 25.03.2026
10:32 Uhr

Mord an 15-Jährigem in Eckernförde: Polizei nimmt Tatverdächtigen fest


Im Fall eines in Eckernförde ermordeten Jugendlichen hat die Polizei einen 22-Jährigen festgenommen. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Mord an 15-Jährigem in Eckernförde: Polizei nimmt Tatverdächtigen fest

Ein 22-Jähriger aus Bremen ist nach dem gewaltsamen Tod eines Teenagers in der Ostseestadt Eckernförde festgenommen worden. Am Sonntag sei wegen des Tötungsdelikts ein Haftbefehl gegen den Türken erlassen worden, teilten Polizei  und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Kiel mit.

Nach intensiven Fahndungsmaßnahmen hatte sich der Tatverdächtige am Dienstag in Bremen bei der Polizei gestellt. Er wurde zur Verkündung des Haftbefehls am späten Nachmittag einem Haftrichter beim Amtsgericht Bremen vorgeführt und im Anschluss in ein Gefängnis gebracht.

Erster Tatverdächtiger entlastet

In der vergangenen Woche war zunächst ein 23 Jahre alter Mann aus Bremen inhaftiert worden. Auf den Namen des Mannes war ein gesuchter weißer Golf angemietet worden. Auch deckte sich sein Erscheinungsbild laut Polizei mit der von Zeugen abgegebenen Täterbeschreibung. Nach weiteren Ermittlungen war man aber der Auffassung, dass das Fahrzeug auch von Dritten unter Verwendung des Namens und Ausweises des 23-Jährigen hätte angemietet werden können. Der 23-Jährige wurde aus der Haft entlassen.

Die Ermittlungen führten allerdings parallel zu einem Tatverdacht gegen dem 22-Jährigen, der so weit erhärtet werden konnte, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vorlagen, wie die Ermittler weiter mitteilten.

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Das 15-jährige Opfer war am Abend des 11. März vor einem Supermarkt in der Eckernförder Innenstadt angegriffen und tödlich verletzt worden. Offenbar kam es auf dem Parkplatz zu einem Streit zwischen mehreren Beteiligten, der dann eskalierte. Nach dem tödlichen Übergriff soll sich laut Augenzeugen ein Auto schnell vom Tatort entfernt haben. Die Polizei bat um Hinweise aus der Bevölkerung und setzte eine Belohnung von 5000 Euro aus.

Die Ermittler gingen zunächst nicht davon aus, dass wahllos auf das Opfer eingewirkt wurde. Der Tat liege vielmehr »ein gezieltes vorheriges Geschehen zugrunde«. Eine Gefahr für die Allgemeinheit habe nicht bestanden.

ala/dpa