SpOn 13.05.2026
11:35 Uhr

Milka vs. Verbraucherschützer: Landgericht stuft neue 90-Gramm-Tafel als irreführend ein


Im Streit über eine versteckte Preiserhöhung bei Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Hersteller Mondelēz einen Sieg erzielt. Das Landgericht Bremen erkennt eine »relative Mogelpackung«.

Milka vs. Verbraucherschützer: Landgericht stuft neue 90-Gramm-Tafel als irreführend ein

Bei seinen Schokoladentafeln ist der Milka-Konzern Mondelēz der zartesten Versuchung erlegen, seit es den Kapitalismus gibt: höhere Preise für ein günstiges Produkt. Um dabei nicht auch noch bei der Qualität zu sparen, hat Mondelēz einige seiner Tafeln einfach etwas kleiner gemacht als bisher. Sie sind nur noch 90 statt 100 Gramm schwer. Verbraucher bemerkten das oft erst auf den zweiten Blick – und litten so unter einer verdeckten Preiserhöhung.

Das Landgericht Bremen sah in diesem Trick nun einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Füllmengenreduzierung sei eine »relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers«, teilte das Gericht mit. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die regelmäßig Mogelpackungen anprangert, hatte mit ihrer entsprechenden Klage Erfolg. Die Tafeln dürfen laut der Entscheidung der Kammer zumindest so auch nicht mehr genutzt werden, andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, wie aus dem Urteil  hervorgeht.

Richter spricht von »relativer Mogelpackung«

Konkret dürfe Mondelēz die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelēz kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg äußerte sich zufrieden über das Urteil. Es erkenne an, dass die Fehlvorstellung des Verbrauchers über die Füllmenge und damit die Täuschung sich (nur) »aus dem Vergleich mit dem früheren Produkt und nicht durch die Gestaltung der Verpackung« ergebe, teilten die Verbraucherschützer mit. Der Wiedererkennungseffekt der Verpackung überlagere die tatsächliche Veränderung des Inhalts. Sprich: Wer die Milka-Tafel sieht, erwartet auch 100 Gramm. Von Verbrauchern könne nicht erwartet werden, dass sie bei bekannten Produkten stets akribisch die gesamte Verpackung studieren.

»Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an«, teilte Mondelēz auf Anfrage dem SPIEGEL mit. »Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten. Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.« Das Vertrauen der Konsumenten sei »unser höchstes Gut«.

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Schon bei der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte das Gericht in seiner ersten Einschätzung durchblicken lassen, dass Kunden durch die neue Packung getäuscht werden könnten. »Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied«, sagte der Vorsitzende Richter damals. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in dem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs argumentiert, weil die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf.

Milka-Schokolade vor Gericht: Neue Tafel nur einen Millimeter dünner

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Foto: Sina Schuldt / dpa

Das Unternehmen wies die Kritik zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen und auf Vorder- wie Rückseite angegeben. Mondelēz sprach zudem von einem von vielen Unsicherheiten in der gesamten Lieferkette geprägten Umfeld. Zuletzt ist aber etwa der Kakaopreis wieder deutlich gesunken. Lesen Sie hier mehr zum Thema: Darf Milka die Schokoladentafel ohne Hinweis schrumpfen?

Aktenzeichen: 12 O 118/25

apr/kko/dpa/AFP