Ein 16 Jahre alter Schüler wurde vor fünf Monaten in einem Supermarkt in Nordrhein-Westfalen erstochen. Im Prozess um die Gewalttat ist der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und seine Einweisung in eine forensische Psychiatrie angeordnet worden. Das Landgericht Detmold sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, wie die Nachrichtenagentur dpa vom Prozess berichtet.
Die Unterbringung des Geständigen in einer forensischen Psychiatrie auf unbestimmte Zeit bedeute »auch eine Inhaftierungssituation und das ist kein Zuckerschlecken«, betonte der Vorsitzende Richter Karsten Niemeyer. Der Angeklagte hatte die Gewalttat in Lemgo bei Bielefeld am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche umfassend gestanden.
Ein Gutachter sagte, eine vollständige Schuldunfähigkeit des 33-Jährigen wegen einer psychischen Erkrankung – paranoider Schizophrenie – sei nicht auszuschließen. Von ihm gehe für die Allgemeinheit die Gefahr aus, dass er weitere schwere Gewalttaten begehe.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Auch die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Nebenkläger – die Eltern des Getöteten – plädierten auf Freispruch.
Der Angeklagte hatte gestanden, am 20. Oktober zweimal auf den Jugendlichen eingestochen zu haben. Er habe sein Opfer nicht gekannt. Seine Tat nannte er »sinnlos und barbarisch« und bat die Eltern zu Prozessbeginn um Verzeihung. Am Donnerstag entschuldigte er sich erneut für das Leid, das er den Eltern zugefügt habe. Der Vater des Getöteten sagte: »Wenn wir als Familie überleben wollen, dann müssen wir vergeben. Wir können vergeben.«
Laut Anklage hatte der 33-Jährige zweimal mit einem Küchenmesser in Tötungsabsicht auf den Schüler eingestochen, vor den Augen von Kunden und Kassiererinnen. Im Gericht hatte der Angeklagte von langer Drogenabhängigkeit und mehreren stationären Aufenthalten wegen psychischer Erkrankungen berichtet. Am Tatabend habe er »massive Wut« gespürt und sei in aggressiver Stimmung gewesen.
