Die gravierenden Fehlinvestitionen der gesetzlichen Krankenkassen haben für Kritik aus Regierung und Opposition gesorgt. Vertreter von Kassen und Ärzten hätten wie waghalsige Hedgefonds-Manager agiert, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das sei eine Wette zulasten der Versicherten, die aufgeklärt werden müsse. Wiese forderte, die hohe Zahl von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zu »überdenken« und zu verringern.
Die Stiftung Patientenschutz verlangte einen vollständigen »Kassensturz« zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, »warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben«.
Paula Piechotta, Ärztin und Gesundheitspolitikerin bei den Grünen, sprach von einem grundlegenden Problem. Viele Kontrollmechanismen würden erst greifen, »wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können«, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Vermutlich seien die betroffenen Krankenkassen überfordert gewesen und hätten sichere nicht von unsicheren Geldanlagen unterscheiden können.
Der Linkenabgeordnete Ateş Gürpınar warf der Bundesregierung vor, nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur »Stück für Stück« zu veröffentlichen. »Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren.«
Verbraucherschützer warnen vor Beitragserhöhung ohne Vorwarnung
Mit Investments in Immobilienfonds wollten Krankenkassen ihre Reserven gewinnbringend anlegen, fuhren dabei aber Verluste ein. Zuletzt war bekannt geworden, dass deren Ausmaß größer ist als gedacht: Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in »leistungsgestörte Geldanlagen« gesteckt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Zudem drohen weitere Einbußen.
Für Kritik hatte zuletzt auch die Entscheidung gesorgt, dass gesetzliche Kassen ihre Mitglieder nicht mehr über Beitragserhöhungen informieren müssen (lesen Sie hier mehr). Das sei ein »Unding« und untergrabe Rechte der Versicherten, sagte die Chefin des Verbraucherzentralen Bundesverbands, Ramona Pop, der Nachrichtenagentur dpa. Die Bundesregierung müsse diesen Fehler korrigieren.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss aber bis zum Ende des Monats genutzt werden, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. »Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt«, sagte Pop. Dann greife die Regelung möglicherweise bereits nicht mehr.
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