Im Fall des Gerangels in einer Regionalbahn, in dessen Folge ein Bahn-Mitarbeiter aus dem fahrenden Zug stürzte, hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe eingelegt. Das Gericht hatte entschieden, den Beschuldigten nicht in U-Haft zu nehmen.
Am Freitagabend war es im Regionalzug der Deutschen Bahn von Rastatt nach Karlsruhe nach einer Fahrscheinkontrolle zu einem Gerangel zwischen einem betrunkenen 36-jährigen Fahrgast und einem 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter der Bahn gekommen. In dessen Folge fiel der Bahn-Mitarbeiter gegen eine Tür des Zuges. Als sich diese unversehens öffnete, stürzte das Opfer bei einer Geschwindigkeit von 120 Kilometer pro Stunde aus dem Regionalzug. Der Mann wurde dabei lebensgefährlich verletzt.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen den Fahrgast wegen Körperverletzung. Allerdings wirft sie ihm nicht vor, dass der Bahn-Mitarbeiter aus dem Zug stürzte, denn dass sich während der Fahrt die Tür öffnete, sei für keinen der Beteiligten vorhersehbar gewesen .
»Weitere Erkenntnisse«
Wie die Staatsanwaltschaft an diesem Donnerstagnachmittag mitteilte, stützt sich ihre Beschwerde gegen die Ablehnung des Haftbefehls »auf weitere Erkenntnisse zum Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten sowie zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten«. Darüber hinaus weiche die Staatsanwaltschaft nach eigener Auswertung eines Überwachungsvideos aus dem Regionalzug »in rechtlicher Hinsicht von der Bewertung des Geschehensablaufs durch das Amtsgericht ab«. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind »die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls« gegeben.
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Ein Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe hatte am Samstag, einen Tag nach dem Vorfall, den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl abgelehnt . Zum einen habe der Beschuldigte – anders als im Antrag angenommen – einen festen Wohnsitz, sei familiär gebunden und gehe einer Vollzeittätigkeit nach. Zum anderen ergäben sich aus dem Überwachungsvideo aus dem Regionalzug Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens. Damit fehlte es nach Einschätzung des Haftrichters »bei diesem Ermittlungsstand sowohl an dem nötigen dringenden Tatverdacht als auch an der Fluchtgefahr und damit an den rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls«.
Die Ermittlungen dauern nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter an.
