Der oberste Gerichtshof Italiens hat sich mit der Klage einer Touristin befasst, deren Bitte nach einem Glas Leitungswasser in einem Hotelrestaurant in den Dolomiten abgelehnt worden war. Das Urteil: Restaurants seien nicht verpflichtet, Leitungswasser zu servieren.
Der Fall geht auf einen Urlaub im Jahr 2019 zurück. Zwischen Weihnachten und Neujahr verbrachte die Touristin eine Woche in einem Fünfsternehotel im Skigebiet Corvara in Badia, wie es in Medienberichten heißt. Gebucht hatte sie demnach Halbpension: Ihr Abendessen war inbegriffen, Getränke nicht. Den Berichten zufolge bat die Frau wiederholt um ein Glas Leitungswasser. Sie habe sogar angeboten, dafür zu zahlen. Ihre Bitte sei jedoch wiederholt abgewiesen worden. Stattdessen habe bei ihren Abendessen je eine 0,75-Liter-Flasche Mineralwasser auf dem Tisch gestanden. Kosten: sieben Euro.
Leitungswasser als »universelles Menschenrecht«
Die Frau ging schließlich juristisch dagegen vor. Sie argumentierte, dass Wasser »eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht« sei und dass »die kostenlose Bereitstellung einer lebensnotwendigen Mindestmenge zur Deckung grundlegender Bedürfnisse notwendig ist und gewährleistet werden muss«. Das berichtet unter anderem die Zeitung »Corriere Alto Adige« unter Berufung auf Gerichtsunterlagen.
Demnach betrachtete die Touristin Leitungswasser als festen Bestandteil des Serviceangebots eines Hotelrestaurants; ebenso wie ein warmes Zimmer oder Seife im Badezimmer des Hotels. Sie forderte den Berichten zufolge 2700 Euro Entschädigung für den »wirtschaftlichen Schaden und seelischen Schmerz«, den sie erlitten habe.
In erster und zweiter Instanz wurde ihre Klage bereits zurückgewiesen. So landete der Fall schließlich vor dem obersten Gericht. Das bekräftigte nun, dass es in Italien kein Gesetz gebe, das Restaurantbetreiber oder Hoteliers dazu verpflichtet, ihren Gästen Leitungswasser zu servieren.
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