SpOn 27.03.2026
07:23 Uhr

Hersteller sollen mehr für Altkleider zahlen


Ein neues Gesetz will Hersteller von Billigkleidung stärker in die Pflicht nehmen. Umweltschützern geht die Regelung jedoch nicht weit genug.

Hersteller sollen mehr für Altkleider zahlen

Bekleidungshersteller sollen künftig für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern geradestehen. Das will Bundesumweltminister Carsten Schneider mit einem neuen Textilgesetz erreichen. Damit zielt der SPD-Politiker auf kurzlebige Billigkleidung ab. Umweltschützer kritisieren die geplanten Vorgaben allerdings als wenig ehrgeizig.

»Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleidercontainer überquellen und kann kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden«, erklärte Schneider, der Eckpunkte für die neue Regelung veröffentlichte. Ein konkreter Gesetzentwurf soll später folgen. Es geht um Bekleidung, Accessoires, Heimtextilien und Schuhe. Damit setzt Deutschland EU-Vorgaben um.

Als Hersteller sollen alle gelten, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, also zum Beispiel auch Importeure. Sie müssen sich an einer sogenannten Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen. Diese Organisationen sollen sich um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern. Sie finanzieren sich aus Beiträgen der Hersteller.

Billigimporte aus China im Visier

Jede Organisation soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen müssen, gemessen an der Menge der Kleidung, die die angeschlossenen Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben.

»Wer massenhaft Wegwerfklamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen«, sagte Schneider. Das gelte auch für die vielen Billigimporte aus China. »Dabei gilt: Je mehr Textilien die Hersteller auf den Markt bringen und je minderwertiger die Ware ist, desto mehr müssen sie beitragen.«

Deutsche Privathaushalte produzieren immer mehr Bekleidungs- und Textilabfälle. Zwischen 2013 und 2023 stieg das Volumen laut Statistischem Bundesamt um 55 Prozent auf rund 175.000 Tonnen.

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Die Höhe der Abgaben soll aber auch davon abhängen, wie hochwertig die Kleidung des jeweiligen Herstellers ist. Dabei sollen Kriterien gelten wie Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Recyclingfähigkeit und der Anteil gefährlicher Stoffe. Je umweltfreundlicher ein Produkt ist, desto geringer soll der zu zahlende Betrag ausfallen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das jedoch für eine »zahnlose Regelung«. Da gesetzlich festgelegte Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlten, könne sich jede Organisation für Herstellerverantwortung etwas Eigenes ausdenken, erklärte Viola Wohlgemuth von der DUH. »Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung.«

Für Secondhandshops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die neuen Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall gelten.

mik/dpa