Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil die Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Das Gesetz verstößt laut II. Senat am höchsten deutschen Finanzgericht nicht gegen das Grundgesetz oder die baden-württembergische Landesverfassung, wie die Vorsitzende Richterin Franceska Wert bei der Urteilsbegründung in München sagte.
Baden-Württemberg hat bei seiner Grundsteuerreform ein sogenanntes »Bodenwertmodell« gewählt: Für die Berechnung der Grundsteuer kommt es ausschließlich auf Grundstücksgröße und Bodenrichtwert an – nicht darauf, ob und wie ein Grundstück bebaut ist. Eine Gartenlaube, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbebetrieb auf gleich großen Grundstücken mit gleichem Bodenrichtwert werden steuerlich identisch behandelt.
Die Folge ist, dass die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern – vor allem, wenn sie große Gärten haben – vergleichsweise viel zahlen müssen. Ob und welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und wie hoch eventuelle Miet- oder Pachteinnahmen sind, spielt keine Rolle. Lediglich die sogenannte Steuermesszahl ist niedriger, wenn Wohngebäude auf einem Grundstück stehen.
Zu den Kritikpunkten der Kläger gehörte unter anderem, dass der alles entscheidende Bodenrichtwert zu ungenau sei. Örtliche Gutachterausschüsse ermitteln vornehmlich Durchschnittswerte aus vergangenen Kaufverträgen in der jeweiligen Bodenrichtwertzone. Das sei zu grob und ignoriere individuelle Besonderheiten. Allerdings hatte der Bundesfinanzhof bereits bei einer Entscheidung zum Bundesmodell im Dezember die Bodenrichtwerte trotzdem als geeignetes Instrument beurteilt, um Grundsteuern zu bemessen.
Kritik an Korrekturmöglichkeit
Auch die recht aufwendige Möglichkeit für Steuerzahler, gegenüber dem Amt per Gutachten einen niedrigeren Wert des Grundstücks nachzuweisen, kritisieren die Kläger, da der Steuerpflichtige die Kosten des Gutachtens (bis zu 3000 Euro) selbst tragen muss. Außerdem besteht die Möglichkeit nur bei Abweichungen von mehr als 30 Prozent.
Auch das hatte beim Bundesmodell für keine großen Bedenken der Richter gesorgt. Das Hauptargument: Das Modell sei bewusst auf Praktikabilität ausgelegt – Massentauglichkeit gehe vor Ermittlungsgenauigkeit, es müsse nicht jedes Detail eines Grundstücks berücksichtigt werden.
Das Grundsteuergesetz trifft direkt etwa 5,6 Millionen Eigentümer in Baden-Württemberg. Indirekt zahlen auch die Mieter, da Vermieter die Kosten üblicherweise umlegen. Die Neuregelung hat viele Hausbesitzer verärgert. Ausschlaggebend für die Festsetzung der Steuer sind allein die Größe des Grundstücks und der Bodenrichtwert.
Bundesweite Klagewelle
Notwendig war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die frühere, bundesweit geltende Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrunde liegenden Grundstückswerte waren zuvor jahrzehntelang nicht aktualisiert worden. Baden-Württemberg ist eines von fünf Bundesländern, die eigene Grundsteuergesetze verabschiedet haben, in den übrigen elf Ländern gilt das sogenannte Bundesmodell.
Protest gab es gegen sämtliche neuen Grundsteuermodelle, bundesweit reichten gut 2000 Eigentümer Klagen ein. Der Bundesfinanzhof hatte im Dezember zunächst über das Bundesmodell entschieden und dieses für rechtens erklärt. (Lesen Sie hier mehr darüber .) Nun kommen vor dem BFH nacheinander die fünf Landesgesetze an die Reihe, das baden-württembergische als Erstes.
