SpOn 30.07.2026
12:00 Uhr

Frauke Brosius-Gersdorf hält AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig


Die AfD will in Sachsen-Anhalt, wenn sie an die Macht kommt, viel verändern. Das Wahlprogramm verstößt laut Brosius-Gersdorf jedoch gegen das Grundgesetz. Die Verfassungsrechtlerin macht das an einem konkreten Beispiel fest.

Frauke Brosius-Gersdorf hält AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig

Die AfD könnte womöglich bald in Sachsen-Anhalt regieren, im Wahlkampf gibt sie sich bereits kraftstrotzend. Mit einem 100-Tage-Programm möchte Spitzenkandidat Ulrich Siegmund das Bundesland umkrempeln. Ob die Ideen allerdings umsetzbar sind, ist umstritten . Laut Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf ist das Wahlprogramm sogar mehr als das: nämlich in Teilen verfassungswidrig.

»Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken«, sagte sie dem Magazin »Stern«. Eine Differenzierung zwischen Eltern mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Kindern solcher Eltern sei für sie ein Verfassungsverstoß.

Deutschland spricht

Seien Sie dabei, wenn Deutschland spricht. Treffen Sie am 30. August jemanden, der anders denkt als Sie: Der SPIEGEL ist Teil einer bundesweiten Medieninitiative, die Menschen mit unterschiedlichen Ansichten in persönlichen Eins-zu-Eins-Gesprächen zusammenbringt. Erfahren Sie hier mehr über das Projekt.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Externer Inhalt

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Im Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt ist festgehalten, dass es für Babys ein Begrüßungsgeld geben soll, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Im Programm heißt es unter dem Punkt »Kinderwillkommensgeld einführen!«: »Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr.«

Sie habe ein »ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl«, sagte Brosius-Gersdorf. »Ehe und Familie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes – und da stehen grundsätzlich alle Familien unter diesem Schutz. Egal, ob das deutsche Familien sind oder ob die Eltern Ausländer sind, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht.« Die in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei verstoße in diesem Punkt nicht nur gegen das Familiengrundrecht, sondern auch gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der Abstammung und die Menschenwürde-Garantie, so die Professorin aus Potsdam.

Mehr zum Thema

Die AfD strebt in Sachsen-Anhalt eine Alleinregierung an. In der jüngsten Insa-Umfrage ist die AfD um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit 41 Prozent stärkste Partei vor der weit abgeschlagenen CDU, die auf 24 Prozent kommt. Sie regiert derzeit zusammen mit SPD und FDP. Neben den Christdemokraten erreicht ansonsten nur die Linke zweistellige Umfragewerte, Grüne und SPD könnten knapp über die Fünfprozenthürde kommen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.

mrc/dpa