SpOn 21.05.2026
14:58 Uhr

Flug AF 447: Air France und Airbus wegen Absturz im Jahr 2009 verurteilt


228 Menschen kamen ums Leben, als 2009 ein Flieger auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris in den Atlantik stürzte. Jetzt müssen Airline und Flugzeugbauer eine sechsstellige Summe zahlen, den Angehörigen der damals Gestorbenen dürfte ein anderer Aspekt wichtiger sein.

Flug AF 447: Air France und Airbus wegen Absturz im Jahr 2009 verurteilt

Air France und Airbus sind im Berufungsprozess um einen Flugzeugabsturz im Jahr 2009 schuldig gesprochen worden. Das Berufungsgericht in Paris verurteilte beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 225.000 Euro.

Beim Absturz eines Air-France-Flugs von Rio de Janeiro nach Paris waren damals 228 Menschen ums Leben gekommen, darunter 28 Deutsche. Das Gericht urteilte, dass ausschließlich die Airline und der Flugzeugbauer für den Absturz und den Schadensersatz verantwortlich seien.

Flug AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Meter Tiefe geborgen.

Prozess galt schon als Erfolg

Die juristische Aufarbeitung zog sich nach dem Absturz über lange Jahre. Dass es 2022 überhaupt zu einem Prozess kam, war für die Hinterbliebenen ein Erfolg. Denn noch 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren abgewiesen.

Konkret wurde Airbus in dem Prozess vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der für die Geschwindigkeitsmessung zuständigen Sonden unterschätzt zu haben. Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen. Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei danach mit der eigentlich beherrschbaren Lage überfordert gewesen.

In erster Instanz waren Air France und Airbus vor zwei Jahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass sie zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück sich nicht herstellen lasse.

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Im Urteil heißt es jetzt, Vorfälle mit den Sonden seien von Airbus nicht ausreichend nachverfolgt worden, zudem seien Informationen zurückgehalten worden. Air France hätte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen können, heißt es.

Das Gericht stellte außerdem eine zivilrechtliche Verantwortung der Unternehmen fest. Air France und Airbus hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft war gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Berufung gegangen.

hba/dpa